VetternwirtschaftViel Kritik für Johnsons Oberhaus-Vorschläge

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Wegen seiner Vorschläge für die Besetzung des Oberhauses wird dem britischen Premierminister Johnson Vetternwirtschaft vorgeworfen.

London – Dem britischen Premierminister Boris Johnson wird bei der Besetzung neuer Mitglieder des Oberhauses Vetternwirtschaft vorgeworfen. Er hat Kritikern zufolge 36 vor allem linientreue Brexit-Anhänger sowie seinen Bruder Jo auf die Vorschlagsliste für das House of Lords gesetzt. Es dürfte damit auf 830 Mitglieder anschwellen - zuvor gab es Forderungen, das Oberhaus zu verkleinern.

„Wir brauchen keine 830 Leute“, schimpfte der Sprecher des Oberhauses, Lord Norman Fowler, in einem BBC-Interview. „Das ist lächerlich, weil es viel zu viele für unsere Aufgaben sind.“ Damit hätte das Oberhaus in Zukunft etwa 200 Mitglieder mehr als das Unterhaus mit seinen Abgeordneten. Die meisten Angehörigen des Oberhauses sind über 70 Jahre alt und viele von ihnen wenig aktiv.

„Schlimmste Form von Vetternwirtschaft“

Der Abgeordnete Pete Wishart von der Schottischen Nationalpartei (SNP) warf Johnson die „schlimmste Form von Vetternwirtschaft“ vor. Jo Johnson war 2019 aus dem Kabinett ausgetreten; er sah die Brexit-Pläne seines Bruders zuletzt sehr kritisch.

Der einst für Johnson unbequeme Ex-Unterhaussprecher John Bercow schaffte es nicht auf die Liste. Britische Medien werteten das am Samstag als Abstrafung. In den letzten etwa 200 Jahren galten die Unterhaus-Sprecher stets als gesetzt für das Oberhaus.

Das britische Parlament besteht aus dem Unterhaus (House of Commons) und dem Oberhaus (House of Lords). In der Regel wählen die Briten alle fünf Jahre ihre Abgeordneten im Unterhaus; die meisten Mitglieder des Oberhauses werden auf Lebenszeit ernannt. Zu ihren Aufgaben gehört, beschlossene Gesetze des Unterhauses zu überprüfen.

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Im Oberhaus sind neben Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft oder Sport auch Adelige und anglikanische Bischöfe. Der Großteil wird auf Vorschlag des Premiers von Königin Elizabeth II. in die zweite Parlamentskammer berufen. Die Auswahl trifft eine Kommission. Seit 1999 können die Sitze nicht mehr vererbt werden. Eine Obergrenze für die Zahl der Mitglieder gibt es nicht. (dpa)

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