Juwelendieb vor GerichtSechseinhalb Jahre Haft für „Pink Panther“

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Sechseinhalb Jahre für schweren Raub: Der 29-jährige Angeklagte (r.) sagte, er habe eine grausame Tat begangen.

Sechseinhalb Jahre für schweren Raub: Der 29-jährige Angeklagte (r.) sagte, er habe eine grausame Tat begangen.

Köln – Nach nur zwei Prozesstagen hat die 3. Große Strafkammer das vermeintliche Mitglied der „Pink Panther“-Bande (29) wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Laut Kammer sei er mit einer milden Strafe davongekommen. „Die Tat schreit eigentlich nach einer höheren Strafe“, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Hätte er nicht bereits fünf Jahre in Österreich wegen einer gleich gelagerten Tat gesessen, und hätte er nicht bereits frühzeitig ein Geständnis über den Kölner Überfall abgelegt, „hätten Sie acht oder neun Jahren bekommen“, stellte der Vorsitzende klar.

Am 12. Januar 2008 hatte der 29-Jährige mit einem unbekannten Mittäter ein Juweliergeschäft auf der Breite Straße überfallen und dabei Schmuck im Wert von 560 890 Euro erbeutet. Die heute 72-jährige Verkäuferin, die an dem Tag im Geschäft arbeitete, hatte zuvor in einer streckenweise sehr emotionalen Aussage den Raubüberfall geschildert. Es seien zwei Herren gekommen, „beide gut aussehend, und sie sahen aus wie Herren, die bei uns Kunden sein könnten“, schilderte die Frau. Als die Täter dann mitbekommen hätten, dass sei alleine im Geschäft gewesen sei, habe der „kleine“ Täter – der bis heute Unbekannte – sie angesprungen, in den Raum zurückgedrängt und zu Boden geworfen. Dann sei sie mit einer Waffe bedroht worden und der Kleinere habe sie nicht mehr aufstehen lassen. Dabei habe er sie auch mehrmals getreten. Als sie dem Gericht schildern sollte, was sie in dem Moment empfunden habe, sagte sie: „Das kann ich nicht.“ Dann verschlug es ihr, immer noch geschockt, die Sprache. Sie erklärte aber auch, dass sie der Mittäter des Angeklagten mehrmals getreten habe und sie über den Boden in den hinteren Teil des Ladens gezogen habe. Als der Angeklagte mitbekam, dass es der Frau schlecht ging, „ließ er mich was trinken“.

Aber auch der Angeklagte hatte in dem Hochsicherheitsprozess einen sehr emotionalen Moment. Als er sich bei der Verkäuferin entschuldigen wollte, unterband sie das harsch, wovon er sichtlich getroffen war.

Über seinen Mittäter verlor er indes kein Wort, aus Angst vor Repressalien gegenüber seiner Familie. Mit sich ging er in den letzten Worten hart ins Gericht: „Ich habe eine grausame Tat gemacht.“ Es gebe „keine Ausreden“ für sein Handeln. „Ich bin eine Schande.“

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