Verbeamtung40.000 NRW-Pädagogen von Altersgrenze betroffen

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Schüler

Ein Schüler im Unterricht (Symbolbild)

Düsselrdorf – Die von den Bundesländern gesetzten Altersgrenzen für eine Verbeamtung verstoßen nach Ansicht der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer (SchaLL) gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung. Der Verband mit Sitz in Nordrhein-Westfalen hat sich nun hilfesuchend an die Europäische Kommission gewandt und dort die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland verlangt. Das Einstellungshöchstalter von 42 Jahren in NRW sei von der Landesregierung nicht stichhaltig begründet worden, begründete die Schutzgemeinschaft ihren Vorstoß gestern im Landtag.

SchaLL-Sprecher Rainer Lummer sprach von einer "unerträglichen Alters- und Lohndiskriminierung" der rund 40 000 angestellten Lehrer in NRW. Obwohl diese Pädagogen die gleiche Qualifikation wie ihre verbeamteten Kollegen hätten und die gleiche Arbeit leisteten, verdienten sie rund 500 Euro netto im Monat weniger und erhielten eine wesentlich schlechtere Altersversorgung von bis zu 1000 Euro netto weniger im Monat. Die Altersgrenzen müssten komplett abgeschafft werden, um die "Ungerechtigkeit" bei der Bezahlung von angestellten Pädagogen zu beenden.

Altersgrenze für Beamtung ist streng

In NRW ist das Einstellungshöchstalter für Beamte in den vergangenen Jahren nach Gerichtsurteilen mehrfach verändert worden: zunächst von 35 auf 40 Jahre, später auf 42 Jahre. Trotz der Anhebung ist die heutige Altersgrenze für eine Verbeamtung in NRW vergleichsweise streng. In Bayern wird diese Grenze bei 45 Jahren, in Brandenburg und Thüringen bei 47 Jahren gesetzt. In Hessen werden Lehrer sogar bis zum Alter von 50 Jahren verbeamtet. Noch höher als in NRW liegen die Hürden im Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Dort gilt die Altersgrenze von 40 Jahren.

Die Schutzgemeinschaft geht davon aus, dass die EU-Kommission etwa ein Jahr für die Prüfung der Beschwerde brauchen wird. Sollte die EU-Kommission der Beschwerde stattgeben, könnte sie Deutschland zu gesetzlichen Neuregelungen auffordern. Bei Dissens droht laut SchaLL eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. Bundesweit seien rund 200 000 angestellte Lehrer betroffen

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