Student aus BonnNeue Ermittlungen im Fall Jens Bleck

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Jens Henrik Bleck verschwand in der Nacht zum 9. November 2013.

Bonn – Überraschende Wende im Fall Jens Bleck: Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft hat die Bonner Staatsanwaltschaft angewiesen, das Ermittlungsverfahren um den mysteriösen Tod des 19-Jährigen wieder aufzunehmen.

Im November 2013 war der Bad Godesberger Student nach dem Besuch einer Bad Honnefer Diskothek unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommen.

Mehrfach hatte die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen der Polizei einstellen lassen, zuletzt im Januar 2016. Daraufhin hatte der Anwalt der Familie im Februar Beschwerde bei der Bonner Behörde eingelegt.

„Offensichtlich, was unserem Sohn zugestoßen ist"

In der im März nachgereichten umfangreichen Begründung sind Versäumnisse bei den bisherigen Ermittlungen benannt, vor allem aber neue eigene Erkenntnisse aufgelistet. So hat der Anwalt in seiner Kanzlei gemeinsam mit den Eltern das gesamte Videomaterial der Überwachungskameras der Diskothek tagelang wieder und wieder gesichtet. Mehr als zehn Stunden Aufnahmezeit.

"Das ist ja nicht geschnitten und logisch aneinandergereiht wie in einem Film", erläutert Torsten Bleck, der Vater von Jens. "Wenn eine Person aus dem Sichtfeld einer Kamera verschwindet, muss man zur Aufzeichnung der nächsten Kamera wechseln, um zu sehen, ob sie dort wieder erscheint." Eine mühsame Prozedur - und für die Eltern eine Tortur jenseits der Schmerzgrenze: Schließlich ist in den Videos ihr Kind in seinen letzten drei Lebensstunden zu sehen.

Der Ministerialbeamte ist nach der tagelangen Sichtung und Sortierung überzeugt: "Jetzt ist offensichtlich, was unserem Sohn zugestoßen ist." Mehr will er auf Anraten seines Anwalts nicht sagen, um juristisch verwertbaren Ermittlungen nicht vorzugreifen. "Es ist eine Schande, was uns bislang seitens der Behörden zugemutet wurde", sagte Alma Bleck, die Mutter von Jens.

Transparenz versprochen, wenig enthüllt

Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft die Beschwerde im April verworfen hatte, prüfte die Generalstaatsanwaltschaft in Köln Beschwerde und Ermittlungsakte mehrere Monate auf Herz und Nieren. Ergebnis: Die Bonner Staatsanwaltschaft muss die Ermittlungen wieder aufnehmen. Unter anderem solle durch eine technische Aufbereitung das Vorgeschehen ermittelt werden, das "möglicherweise Hinweise auf das spätere Ereignis geben könnte", so Oberstaatsanwalt Bert Esser, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Unterdessen gab NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eine 17-seitige Antwort auf Fragen der FDP-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtages. Ein Papier, das Transparenz verspricht, aber wenig enthüllt.

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