Bergisch GladbachVerwaltung will katholische Grundschulen übernehmen

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Symbolbild Schule

Ein Schüler der 5. Klasse meldet sich im Unterricht. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Die Zukunft der Katholischen Grundschulen in Refrath als Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft ist ungewiss.

Die Eltern sollen demnächst entscheiden, ob eine oder mehrere der drei Refrather Grundschulen weiter als katholische Einrichtungen geführt oder in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden sollen.

Ein entsprechendes Votum der Elternschaften der Katholischen Grundschulen In der Auen, Frankenforst und An der Steinbreche soll zügig eingeholt werden.

Das haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Schule und Sport auf ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen. Kritik am Beschluss kam vor allem aus den Reihen der CDU-Fraktion und von Jörg Schmitter, der als beratendes Mitglied von der katholischen Kirche an der Sitzung teilnahm.

Die Umwandlung einer oder mehrerer katholischer Grundschulen soll nach den Vorstellungen der Stadt helfen, den Mangel an Plätzen an den Gemeinschaftsgrundschulen Refrath und Kippekausen zu beheben, ohne mit großem finanziellem Aufwand einen Neubau errichten zu müssen.

Dabei reicht die Zahl der Plätze – für das kommende Schuljahr wurden 223 Kinder angemeldet – an den fünf Grundschulen rein rechnerisch eigentlich aus. Allerdings ist die Auslastung nicht gleichmäßig. Während die Gemeinschaftsschulen überlastet sind, ist in den Bekenntnisschulen noch Platz.

Daher ist die Stadt nicht in der Lage, den Wunsch vieler Eltern, die für ihr Kind einen Platz an einer Gemeinschaftsgrundschule anstreben, zu erfüllen. „Das haben wir so noch nie erlebt“, sagte Hans Pütz vom Schulamt. In diesem Jahr habe man noch eine zusätzliche Klasse an der Gemeinschaftsgrundschule Wittenbergstraße einrichten können, provisorisch in einem ehemaligen Werkraum – eine Lösung, die nicht für die Zukunft trage.

Man könne die Kinder nicht gegen den Elternwillen an eine katholische Grundschule verfrachten. Zudem habe die Kreisverwaltung bereits signalisiert, dass den bereits vorliegenden 50 Widersprüchen der Eltern stattzugeben sei, da das Schulgesetz die Wahlfreiheit vorsehe. Also müsse man handeln. „Ich plädiere für eine rationale Vorgehensweise“, sagte Co-Dezernent Bernd Martmann mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit. Ohne die Umwandlung einer Schule müsse man neu bauen, „obwohl genug Schulraum“ vorhanden sei.

„Damit mischen wir die gesamte Schullandschaft in Refrath auf“, meldete Elke Lehnert (CDU) die Bedenken ihrer Fraktion an. Die wirklichen Probleme lägen woanders und seien nicht durch das Auswechseln eines Türschildes zu beheben. Sie plädierte dafür, zunächst nur an einer Schule das Votum der Eltern einzuholen. „Wenn alle drei Schulen für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule stimmten, dann hätten die Eltern ja auch keine Wahlfreiheit mehr“, warnte sie. Hintergrund: Die Bestimmungen sehen vor, dass die Umwandlung zwingend umgesetzt werden muss, wenn mehr als 50 Prozent der Elternschaft dafür votieren.

„Es ändert sich mehr als das Türschild“, hielt Mirko Komenda (SPD) dagegen. So sei etwa die Religionszugehörigkeit bei der Aufnahme der Schüler kein Auswahlkriterium mehr, Schulleiterstellen seien leichter zu besetzen, da sie nicht mehr die katholische Lehrerlaubnis nachweisen müssten. „Und Religionsunterricht gibt es an Gemeinschaftsgrundschulen auch“, betonte er und erinnerte zudem daran, dass nicht die katholische Kirche, sondern Stadt und Land die finanziellen Lasten von Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft alleine stemmten.

Die Stadt kündigte an, zeitnah Informationsveranstaltungen in den betroffenen Schule unter Einbeziehung der Schulleitungen und der katholischen Kirche zu führen.

Abkehr von den Bekenntnisschulen

In Bergisch Gladbach existieren 20 städtische Grundschulen. Von ihnen werden 13 als Gemeinschaftsgrundschulen geführt. Die übrigen sieben Einrichtungen sind Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft: sechs katholische und eine evangelische Grundschule.

In Bekenntnisschulen öffentlicher Trägerschaft werden Kinder nach den Grundsätzen eines religiösen Bekenntnisses erzogen, finanziert werden die Einrichtungen aber von den Kommunen (Gebäude und Ausstattung) und vom Land (Personal). Die Kirchen geben kein Geld hinzu.

Im Jahr 2015 wurde in Nordrhein-Westfalen das Verfahren zur Umwandlung von katholischen und evangelischen Schulen in konfessionslose Gemeinschaftsschulen erleichtert. Seither ist im Schulgesetz nur noch die einfache Mehrheit der Eltern, also mehr als 50 Prozent, für eine Umwandlung erforderlich. Auch Schulträger dürfen seither eine solche Änderung anstoßen. Die Entscheidung der Eltern ist zwingend umzusetzen.

Im Schuljahr 2016/17 existierten landesweit 2750 Grundschulen. Nach Auskunft des Schulministeriums sind 1861 von ihnen Gemeinschaftsschulen. 823 Grundschulen werden als katholische, 66 als evangelische Einrichtungen geführt.

Ähnliche Umwandlungen gab es bereits in Gladbach. So entstand die GGS An der Strunde aus einer ehemals katholischen und einer evangelischen Grundschule und auch aus der Katholischen Grundschule Gronau wurde eine Gemeinschaftsschule. (spe)

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