Kehle durchgeschnittenKein Prozess im Mordfall Rohr

Lesezeit 3 Minuten
Vor fünf Jahren war die Leiche mit durchtrennter Kehle in Rohr gefunden worden.

Vor fünf Jahren war die Leiche mit durchtrennter Kehle in Rohr gefunden worden.

Roht – Wer den 36 Jahre alten Familienvater getötet hat, dessen Leiche vor fünf Jahren in Rohr gefunden worden war, bleibt juristisch ungeklärt. Von einem unbekannten Täter war dem Mann nach Erkenntnis der Ermittler die Kehle durchschnitten worden. Die Leiche war am Nachmittag des 20. Juni 2007 von Besuchern des Mannes vor dessen Haus aufgefunden worden.

Ein Freund des Opfers geriet unter Tatverdacht. Die Eröffnung eines von der Aachener Staatsanwaltschaft angestrengten Hauptverfahrens gegen den heute 29-Jährigen, gegen den sie Anklage erhoben hatte, scheiterte aber nun erneut. Nach einer ersten Ablehnung durch das Aachener Landgericht wurde das Ansinnen vom Oberlandesgericht (OLG) Köln jetzt endgültig verworfen.

Kehle mehrfach durchtrennt

Nach fünf Jahren intensiver Ermittlungen und einer „Neubewertung der vorliegenden Spuren und mutmaßlichen Tatabläufe“, so der Aachener Oberstaatsanwalt Robert Deller, habe seine Behörde vor zwei Monaten beim zuständigen Landgericht in Aachen den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Freund des Opfers gestellt. Das Landgericht lehnte dies ab. Die Richter hätten „keinen hinreichenden Tatverdacht“ gesehen, der eine Verurteilung des erneut in den Fokus der Ermittler geratenen Mannes wahrscheinlich erscheinen lasse. Dagegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch als Nebenkläger auftretende Verwandte des Opfers sofortige Beschwerde ein. Über diese entschied jetzt – ebenfalls abschlägig – das in letzter Instanz zuständige Oberlandesgericht Köln.

Ihrem Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Aachen ein detailliertes Tat-Szenario zugrunde gelegt. Demnach sei es in der Kellerwohnung des Opfers zum Streit gekommen. In dessen Verlauf habe der Angeschuldigte ein Küchenmesser ergriffen und „unvermittelt und mit Tötungsabsicht“ auf sein Opfer eingestochen.

Der 36-Jährige habe zu diesem Zeitpunkt auf dem Sofa gesessen und sei dem Angriff „arg- und wehrlos“ ausgesetzt gewesen. Obwohl bereits erheblich am Kopf verwundet, sei das Opfer noch bis zum Wohnungsausgang gelangt.

Dort, vor dem Haus, so die Ankläger, habe ihn der mutmaßliche Täter eingeholt und ihm mehrfach die Kehle durchtrennt.

Dieser Einschätzung wollte das OLG nicht folgen. Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand könne eben nicht davon ausgegangen werden, so die Richter des 2. Strafsenats, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich sei. So sei es „nicht nur rein theoretisch denkbar“, dass eine andere Person das Opfer noch in der Nacht zum 19. Juni 2007 in dessen Wohnung aufgesucht habe und für dessen Tod verantwortlich sei. Mit dieser Diktion treffen die Richter punktgenau die Einschätzung des Verteidigers des verdächtigten 29-Jährigen.

„Altbekannte Ermittlungsergebnisse“

Der Euskirchener Rechtsanwalt Heinrich Schmitz hatte in einem Schreiben an das OLG auf „altbekannte Ermittlungsergebnisse“ hingewiesen. Er erinnerte unter anderem daran, dass Zeugen noch im Verlauf des von den Ermittlern angenommenen Todestages des 36-Jährigen diesen und seinen Lkw in Blankenheim gesehen haben wollen. Die Aussagen dieser neun Zeugen, von denen einer den Lkw des Opfers auch am Auffindetag der Leiche in Aktion gesehen haben will, seien nicht zu widerlegen.

„Dass alle diese Zeugen meinen Mandanten, den sie bis heute gar nicht persönlich kennen, schützen wollten, ist ebenso wenig wahrscheinlich wie eine kollektive Falscherinnerung“, merkte Schmitz an. Außerdem könne sein Mandant für den von den Ermittlern vermuteten Tat-Zeitpunkt ein Teil-Alibi vorweisen: Er soll damals zu Hause vor dem Computer gesessen und sich die Zeit mit Online-Videospielen vertrieben haben.

Während der Rechtsanwalt die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten als „absoluten Erfolg der Verteidigung“ einstuft, gibt sich Oberstaatsanwalt Deller gelassen: Verschiedene Meinungen seien aufeinandergetroffen.

Rundschau abonnieren