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Einigung beim Schürmann-Bau

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BONN. „Jetzt haben wir eine historische Sache abgeschlossen“, verkündete gestern Heinz Sonnenberger, der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Vierzehn Jahre nachdem der Schürmann-Bau in den Hochwasserfluten versank und zehn Jahre nachdem die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr die Baufirmen auf Schadenersatz verklagt hatte, einigten sich beide Parteien gestern auf einen Vergleich: 55 Millionen Euro müssen die drei beteiligten Baufirmen nun zahlen. Zugleich sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Bauverfahren endgültig erledigt.

Wolfgang Lorenzen, der Anwalt des Bundes, zeigte sich erleichtert: „Wir hätten das Verfahren noch 15 Jahre weiter führen können, wenn wir uns nicht geeinigt hätten.“ Dabei ging es seit 2005 vor dem Bonner Landgericht nur noch um die Höhe des bei der Jahrhundertflut entstandenen Schadens. Im September 2003 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom April 2001 bestätigt, dass Bund und Baufirmen je zur Hälfte für den entstandenen Schaden haften. Das ursprüngliche Urteil der 1. Zivilkammer in Bonn von März 2000 wurde damit aufgehoben. Demnach hätten die Baufirmen alleine für den Schaden aufkommen müssen.

Doch nach dem Streit um die Haftung, kam der Streit um die Schadenssumme. Die Vorstellungen beider Parteien lagen zig Millionen auseinander. Ursprünglich hatte der Bund 1997 die Baufirmen und die mit der Bauaufsicht beauftragten Architekten (dabei handelte es sich nicht um den Kölner Architekten des Gebäudes, Joachim Schürmann, und sein Team) auf rund 150 Millionen Euro verklagt. Während mit den Architekten eine außergerichtliche Einigung gelang, nachdem diese eine nie öffentlich bezifferte Summe gezahlt hatten, forderte der Bund bei der Wiederaufnahme des Verfahrens im März 2006 von den Baufirmen noch 73,7 Millionen Euro.

Doch die Bonner Richter wollten zunächst Grundsätzliches klären: Warum hat der Bund seine Entscheidung über die Sanierung des beschädigten Rohbaus bis 1997 hinausgeschoben? Und wäre der Schaden, der alleine durch den Baustopp in Millionenhöhe entstanden ist, nicht begrenzbar gewesen? Der Stillstand, hatten die beklagten Baufirmen gemutmaßt, sei weniger technisch als politisch motiviert gewesen. Immerhin war der Schürmann-Bau ursprünglich für die Bundestagsabgeordneten gedacht. Als das Gebäude, das heute die Deutsche Welle beherbergt, 1993 vom Hochwasser zerstört wurde, war aber bereits im Juni 1991 die Umzugsentscheidung für Berlin gefallen. Die Beklagten hatten sich daher im März 2006 nur zu einer Zahlung von rund 40 Millionen Euro bereit erklärt - entsprechend einem damals erstellten günstigeren, ihrer Meinung nach ausreichenden Teilsanierungsplan. Vor allem wegen des drohenden jahrelangen Streits vor Gericht verzichtet der Bund nun auf knapp 20 Millionen Euro. (AZ LG Bonn: 1 O 376 / 97).

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