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„Drill war ein genereller Erziehungsstil der damaligen Zeit“

Erstellt 13.02.06, 21:15h

Theo Breul ist Caritas-Abteilungsleiter im Erzbistum Paderborn, zuständig für Kinder, Jugend und Familie. Mit ihm sprach Klaus Müller-Wolf.

Theo Breul ist Caritas-Abteilungsleiter im Erzbistum Paderborn, zuständig für Kinder, Jugend und Familie. Mit ihm sprach Klaus Müller-Wolf.

Frage: War die so genannte „Kasernenhof-Pädagogik“ zwischen 1945 und 1975 eine grundsätzliche Erziehungshaltung oder nur das Versagen Einzelner? Welche Ziele verfolgte die Heimerziehung?

Breul: Dieser Drill war ein genereller Erziehungsstil damaliger Zeit. Nicht nur in Heimen, sondern ebenso in Schulen und vielen Elternhäuser sollten die Kinder dadurch Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, Gehorsam lernen und vor allem nicht zu widersprechen. Aber es war nicht Stil der Heime, die Kinder zu quälen oder zu demütigen. Insofern sind die zu Recht angeprangerten Übergriffe, die den Tatbestand der Kindesmisshandlung erfüllen, auf das Versagen einzelner zurückzuführen, wenn sie auch leider keine Einzelfälle darstellen.

Frage: Wie kann man sich das erklären? Hatten die Erzieher keine fundierte Ausbildung?

Breul: Ein Erzieher war damals für 40 Kinder zuständig. Er lebte mit ihnen Jahr für Jahr zusammen, ohne Freizeit und ohne Urlaub. Diesem Druck waren offenbar viele der Ordensbrüder und -schwestern, Diakonissen und Diakone nicht gewachsen, und es fehlte die kollegiale Kontrolle. Und dennoch bestätigen viele ehemalige Heimkinder, dass die Erzieher zwar streng waren, sie aber nie von ihnen misshandelt wurden. Die wenigsten Erzieher hatten übrigens eine Ausbildung, sondern fühlten sich durch ihre Ordenstätigkeit berufen.

Frage: Weshalb tun sich die konfessionellen Träger so schwer mit der Aufarbeitung dieser Übergriffe?

Breul: Sie tun sich nicht schwer. Sie waren ihnen nicht bekannt. Ich persönlich weiß erst seit drei Jahren, als der Spiegel erstmals über Misshandlungen berichtete, von den Übergriffen. Seither gehen wir gewissenhaft allen Hinweisen im Erzbistum Paderborn nach und bemühen uns auch in Zusammenarbeit mit einer Hochschule um eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Fälle.

Frage: Wie steht es mit dem Zugang Betroffener zu Akten und Dokumenten aus dieser Zeit?

Breul: Seitdem wir Kenntnis über die Misshandlungen haben, werden alle Akten und Dokumente, die sonst nach 30 Jahren vernichtet werden, weiter aufgehoben. Jeder Betroffene kann seine Akten einsehen und erhält auf Wunsch gerne eine Kopie, die er mit dem Original vergleichen kann.

Frage: Haben die Heimkinder von damals jemals Aussicht auf eine Entschuldigung oder Entschädigung für die erlittenen Demütigungen und Zwangsarbeit?

Breul: Bis zum 30. Juni 1972 gehörte die Arbeitstherapie zum normalen Heimbetrieb. Seit dem 1. Juli 1972 bestand dafür Sozialversicherungspflicht mit entsprechendem Rentenanspruch. Betroffenen stellen wir hierüber Bescheinigungen aus. Eine Entschuldigung aus dem Fenster heraus wäre hohl. Hier sind die Täter gefragt. Die Vorwürfe sind allemal entschuldigungswürdig, die Taten wohl aber verjährt.



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