Erstellt 29.05.06, 21:25h, aktualisiert 29.05.06, 21:30h
Geklagt hatte ein Bayer, der seine deutsche Fahrerlaubnis verloren und in Österreich nach Ablauf der Sperrfrist eine neue erworben hatte. Dieses Papier wollte das Landratsamt München im Jahr 2003 nicht in ein deutsches umschreiben. Begründung: Dafür sei eine MPU - der so genannte Idiotentest - nötig. Diese Auffassung verwarf das Gericht (Rechtssache C-227 / 05).
Zwar bleibt es dabei, dass der Kandidat 185 Tage in dem Land mit erstem Wohnsitz gemeldet sein muss, in dem er den neuen Führerschein erwerben will. Das war beim Kläger der Fall. Aber, so ADAC-Experte Schäpe: „Ob jemand wirklich in Österreich oder Polen wohnt, dürfen nach EU-Recht nur diese Länder selbst prüfen, nicht die deutschen Behörden.“ Jeder Betroffene könne sich nun frei aussuchen, ob er sich in Deutschland der MPU unterziehe - oder ins Ausland gehe. In keinem andere EU-Land gebe es eine mit dem „Idiotentest“ vergleichbare Untersuchung. (rn)
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