Von ARND GAUDICH und ALEXANDER OLFERT, 28.07.06, 07:09h
Der Vorsitzende Richter Ulrich Neef sah es als erwiesen an, dass der 44-jährige Karl L. (alle Namen geändert) in der Zeit von 2000 bis 2004 mit seiner Schülerin Birte S. Drogen genommen, sie geschlagen und eingesperrt hat. Mit dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Mädchen hatte der Pädagoge ein Verhältnis. Außerdem wurde dem Mann vorgeworfen, Kinderpornos per Email an einen Freund verschickt und mit einem gefälschten Arzt-Rezept die Krankenkasse betrogen zu haben.
Gleich zu Beginn der Verhandlung gab der bedrückt wirkende Karl L. alle Anschuldigungen zu, ohne genauer auf seine Taten einzugehen. Laut Staatsanwältin hatte er sich in den Jahren 2000 und 2001 regelmäßig mit seiner Schülerin Birte S. in seiner Wohnung in Engelskirchen getroffen. Zum Lustgewinn rauchte er mit der Minderjährigen Marihuana. Während eines heftigen Streits schlug er das Mädchen einmal mit der flachen Hand ins Gesicht und sperrte sie für kurze Zeit in ein Zimmer.
„Aus heutiger Sicht kann ich mein Handeln nicht nachvollziehen“, beteuerte L. Ein psychiatrischer Gutachter sagte aus, dass Karl L. seit dem Jahr 2001 an einer Persönlichkeitsstörung leidet: „Bei Kränkungen reagiert er aggressiv oder depressiv. Er ist jedoch nicht pädophil.“ Nach seiner Verhaftung Anfang 2005 hatte L. versucht, sich das Leben zu nehmen. Seitdem wird er in der Klinik Marienheide-Wette psychiatrisch behandelt.
Birte S., die als Nebenklägerin auftrat, berichtete, dass sie seit dem Ende des Verhältnisses keine dauerhafte Beziehung mehr aufbauen konnte - und brach dabei in Tränen aus. „Dieser Mann darf nie wieder in die Nähe von Kindern gelangen“, sagte sie zu den Richtern. Jetzt will sie die traumatischen Erlebnisse in einer Therapie aufarbeiten.
Die Anklägerin forderte für die Taten von Karl L. eine Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Verteidigung hatte dem nichts entgegenzusetzen.
„Sie haben Ihre gesellschaftliche Position ausgenutzt. Ihr Handeln widerspricht allem, wofür ein Lehrer steht“, sagte Neef in der Urteilsbegründung: „Sie können sich abschminken, jemals wieder als Lehrer zu arbeiten.“ Als strafmindernd wertete das Schöffengericht das frühe Geständnis von Karl L. In einem Disziplinarverfahren wird Karl L. nun wohl seinen Beamtenstatus verlieren.
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22. April 2012,
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