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Messehallen: Verstoß gegen EU-Recht?

Von CHRISTIAN DEPPE, 06.10.06, 21:12h

Köln - Es geht in der Auseinandersetzung um die Frage, ob der Hallenbau europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt vertritt die Rechtsauffassung, dass das nicht notwendig war. Die Europäische Kommission wird entscheiden.

Die Europäische Kommission wird am kommenden Donnerstag entscheiden, ob sie im Zusammenhang mit dem Bau der Kölner Messehallen durch den Oppenheim-Esch-Fond das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland fortsetzt. Das teilte gestern Kommissionssprecher Oliver Drewes auf Anfrage der Rundschau mit. Sollte sich die Kommission für eine Fortsetzung des Verfahrens entscheiden, habe die Bundesrepublik zwei Monate Zeit, zum Sachverhalt erneut Stellung zu nehmen.

„Wir sind der Ansicht, dass bei der Vergabe zum Bau der Messehallen gegen europäisches Vergaberecht verstoßen wurde“, sagte Drewes. Daher habe die EU-Kommission besagtes Verfahren eingeleitet und die betreffenden Akten angefordert. Sie seien inzwischen eingetroffen, würden aber noch immer geprüft, unterstreicht der Kommissionssprecher. Es geht in der Auseinandersetzung um die Frage, ob der Hallenbau europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt vertritt die Rechtsauffassung, dass das nicht notwendig war.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte, die Bundesrepublik habe sich in ihrer jüngsten Stellungnahme gegenüber der Kommission auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit einem ähnlich gelagerten Fall bei der Messe Mailand bezogen. „Wir haben gegenüber der EU dabei die Auffassung vertreten, dass nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde, da die Messe Köln kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts ist“, erklärte der Sprecher.

Ob die nun übersandten Akten die Kommission nach erster Einsicht in ihrer Einschätzung bestätigt haben oder als entlastend angesehen werden, ließ Drewes offen. Wird das Verfahren jedoch fortgesetzt, könnte der Fall am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof landen, sagt Drewes. Sollte gegen geltendes Recht verstoßen worden sein, könnte dies für die Bundesrepublik hohe Strafzahlungen nach sich ziehen. KOMMENTAR S. 42



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