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Günter Grass erwirkt Verfügung

Erstellt 11.10.06, 16:56h

Nach der Einstweiligen Verfügung darf die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" Briefe des Literaturnobelpreisträgers an den früheren Bundeswirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller nicht mehr im Wortlaut abdrucken.

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Schriftsteller Günter Grass bei der Präsentation seiner umstrittenen Autobiographie "Beim Häuten der Zwiebel"
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Schriftsteller Günter Grass bei der Präsentation seiner umstrittenen Autobiographie "Beim Häuten der Zwiebel"
Berlin/Frankfurt. Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass hat im Zusammenhang mit seinem späten Eingeständnis seiner Waffen-SS-Mitgliedschaft eine Einstweilige Verfügung gegen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" erwirkt. Danach darf das Blatt aus zwei seiner Briefe an den früheren Bundeswirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller keine großen Wortlautauszüge mehr abdrucken. Den entsprechenden Beschluss des Landgerichts Berlin übermittelte Grass-Anwalt Prof. Paul Hertin am Mittwoch der dpa. Die FAZ, die die Briefe am 29. September publizierte, will den Beschluss prüfen und wird dann voraussichtlich Widerspruch gegen ihn einlegen.

In den beiden Briefen aus den Jahren 1969 und 1970 appelliert der Schriftsteller an den SPD-Politiker, seine NS-Vergangenheit offen zu legen; Schiller (1911-1994) war Mitglied der SA und der NSDAP gewesen. Die Kammer stellt fest, dass die aktuelle Diskussion um Grass kein "dringendes Bedürfnis an der wörtlichen Wiedergabe großer Teile der Briefe" rechtfertige. "Dem Informationsinteresse hätte -ohne dass die Kammer sich hierzu abschließend festzulegen hat -gegebenenfalls Genüge getan werden können durch ein auszugsweises Zitieren."

"Die Briefe genießen Urheberschutz", argumentieren die Richter und verweisen unabhängig davon auch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das gegen eine Veröffentlichung spreche. FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann sagte am Mittwoch, er kenne den Beschluss und seine Begründung bislang noch nicht. Die FAZ begründe das Publizieren der Briefe aber weiterhin damit, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung in diesem Fall über den Persönlichkeitsrechten von Grass stehe. "Das wird ein langer juristischer Weg für Günter Grass", sagte Gerschermann. Denn schließlich gehe es um die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Person Grass, der die Debatte durch sein verspätetes Bekenntnis, Mitglied der Waffen-SS gewesen zu sein, selbst ausgelöst habe. In seiner im August erschienenen Jugend-Autobiografie "Beim Häuten der Zwiebel" hat Grass nach 60 Jahren dies erstmals öffentlich gemacht.

In der Einstweiligen Verfügung räumt das Landgericht ein, dass "gewöhnliche Briefe alltäglichen Inhalts" nicht unter den Urheberschutz fallen. Handle es sich aber um solche, die "Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind, kann Urheberschutz zu bejahen sein". Dabei brauche es sich "nicht um hochgeistige Erzeugnisse literarischer Prägung handeln, wenn sich die Briefe jedenfalls durch die Art der Sprachgestaltung oder Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen von gewöhnlichen Briefen abheben". "Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit dergestalt, dass die Texte - wenn auch nicht komplett vollständig, so doch in weiten Teilen - abgedruckt wurden, besteht nicht", resümieren die Richter.

Die von der FAZ abgedruckten Briefe seien "persönlich" gewesen, hatte Grass am Freitag auf der Frankfurter Buchmesse betont. Die FAZ "verhunze" die guten Sitten des Journalismus. Davon könne keine Rede sein, hält Gerschermann entgegen. Denn die Briefe seien keineswegs an den Privatmann Karl Schiller gegangen, sondern ausdrücklich an seine Dienstadresse als Bundeswirtschaftsminister in Bonn adressiert gewesen und inzwischen sogar in einer Dissertation zitiert worden. Da die darin enthaltene Aufforderung an Schiller in einem "offenkundigen Widerspruch zum eigenen Verhalten" von Günter Grass stehe, müsse man die Briefe auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis geben können.

FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher sagte kürzlich dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auf die Frage, ob sich die FAZ und Grass gütlich einigen werden: "Nein. Herr Grass kann uns gern verklagen. Wir sehen einem Verfahren gelassen entgegen." (dpa)



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