Von GERD NIEWERTH, 16.11.06, 19:46h
Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy will den deutschen Markt mit Hinweis auf die EU-weite Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auch für Firmen aus anderen Mitgliedstaaten geöffnet wissen. Das Schornsteinfegergesetz von 1969 verhindert dies. Danach ist das Land in 8000 Kehrbezirke aufgeteilt, die den Bezirksschornsteinfegern auf Lebenszeit zugeteilt werden. Die 17 000 Kaminfeger in Deutschland überprüfen auch Heizungsanlagen und bieten Energieberatung an.
Der Bundesverband des Schornsteinfeger-Handwerks warnt vor den Folgen des Wettbewerbs. In der Schweiz seien die Kehr- und Messgebühren nach der Liberalisierung um bis zu 20 Prozent angestiegen. Zudem weist Verbands-Geschäftsführer Torsten Arndt darauf hin, dass das deutsche Schornsteinhandwerk die Einhaltung brandschutztechnischer Vorschriften gewährleiste. „Eine erschreckend hohe Anzahl von Schadens- und Todesfällen, die in anderen europäischen Staaten durch Feuerstätten verursacht werden, untermauern diese Aussage“, fügt er hinzu. „Eine Schutzbehauptung, die an den Haaren herbeigezogen ist“, erwidert der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff. „Wer im Bezirk A hervorragende Arbeit leistet, wird dies auch im Bezirk B tun.“
Das Handwerk verlangt im Fall einer europaweiten Ausschreibung der Bezirke, dass „Eignung und Leistungsfähigkeit“ des Bewerbers ausschlaggebend sein müssen. Während der CDU-Europapolitiker Alexander Radwan das Monopol im Kern nicht antasten will und nur „Anpassungen an den Wettbewerb“ anregt, dringt Kollegin Jutta Haug (SPD) auf eine rasche Novellierung des Gesetzes: „Es kann nicht sein, dass wegen solcher Kleinigkeiten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss.“ Branchenkenner erwarten, dass Berlin das „Monopol auf Lebenszeit“ abschaffen wird, indem künftig etwa alle fünf Jahre eine neue Ausschreibung erfolgt.
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