Erstellt 07.12.06, 20:03h
Die Stadtverwaltung mochte gestern noch keine Einschätzung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Begehrens abgeben. Grundlage der rechtlichen Bewertung sei die Gemeindeordnung. Dort heißt es in Paragraph 26 unter anderem, ein Begehren über „die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen“ sei unzulässig. Für die Ehrenfelder Moschee ist mittlerweile ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht.
Nach der Bewertung wird sich der Rat mit dem Thema beschäftigen. Erklärt er das Begehren für zulässig, folgt ein Bürgerentscheid. Dabei könnte der Moscheebau dann zur Abstimmung gestellt werden. Damit die daraus resultierende Entscheidung rechtens ist, müsste die Mehrheit der Stimmen mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung entsprechen, bestätigt die Stadt.
OB Fritz Schramma sagte gestern, er halte den Bau der Moschee weiterhin für gerechtfertigt. Die 120 000 Muslime in Köln bildeten eine große Religionsgemeinschaft und hätten Anspruch auf ein repräsentatives Gotteshaus. Schramma erinnert den Bauherrn Ditib allerdings auch an seine Zusage, mit Predigten in deutscher Sprache für Transparenz zu sorgen. Von der Ditib war gestern trotz mehrfacher Nachfrage keine Stellungnahme zu erhalten. (cid)
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