Erstellt 14.12.06, 20:35h
Die Bundesregierung wies am Donnerstag Berichte zurück, sie strebe bei der Aufteilung der Milliarden-Zuschüsse des Bundes zu den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern wegen Verfassungsbedenken ein Vermittlungsverfahren an und übe deshalb Druck auf die Länder aus. Die Regierung nehme hier keinen Einfluss, sagte Sprecher Ulrich Wilhelm auf Anfrage. Das gesamte Kabinett sei der Auffassung, dass die getroffene Regelung zur unterschiedlichen Aufteilung der Zuschüsse unter den Ländern verfassungsrechtlich vertretbar sei.
Zuvor hatte schon Bundesarbeitsminister und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) gesagt, er sei sich sicher, dass der Vorschlag zum Ausgleich der Kosten für die Kommunen belastbar sei und am Freitag den Bundesrat passieren werde. Eine Notwendigkeit zur Überweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss sehe er nicht. Das Gesetz mit der umstrittenen Quotenregelung soll an diesem Freitag vom Bundesrat endgültig verabschiedet werden. Bei der zu erwartenden Zustimmung der Länderkammer können die von Januar an fälligen Zuschüsse von 4,3 Milliarden Euro an die Kommunen fließen.
Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hatte das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Regierung und Koalitionsfraktionen wollten daher die Länder überzeugen, das Gesetz nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vertreter der SPD- und der Unionsfraktion führten entsprechende Gespräche mit den Ministerpräsidenten ihrer Parteien. Dies sei auch eine Reaktion auf jüngste Entscheidungen von Bundespräsident Horst Köhler, zwei Gesetze der Koalition nicht zu unterschreiben.
Die Bundesländer signalisierten unterdessen Zustimmung zu der von ihnen selbst empfohlenen Quotenregelung. Danach erhalten die Länder keinen einheitlichen Bundeszuschuss von 31,8 Prozent für die Heizungs- und Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten vielmehr für ihre Gemeinden Quoten von 35,2 beziehungsweise 41,2 Prozent durchgesetzt. Die Kommunen der anderen 14 Länder sollen 31,2 Prozent erhalten. Für den Bund ändert sich dadurch nichts. Er stellt den Ländern insgesamt 4,3 Milliarden Euro bereit, die das Geld an die Kommunen weiterleiten.
Beim Verbraucherinformationsgesetz hatte Köhler zum zweiten Mal einer beschlossen Vorlage die Zustimmung verweigert. Er war deswegen scharf aus Union und SPD kritisiert worden. Müntefering nahm das Staatsoberhaupt in Schutz. Es sei normal, dass Köhler sich Gesetze genau angucke, bevor er sie unterschreibe, sagte Müntefering im Deutschlandfunk.
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, sagte der "Leipziger Volkszeitung", Köhler sei gelegentlich ein Glücksfall für die Opposition: "Es kann aber kein Dauerzustand sein, dass er den Ausputzer spielt." Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) verteidigte Köhler. "Wenn er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs hat, dann ist es sein gutes Recht und seine Pflicht, darauf aufmerksam zu machen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". (dpa)
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