Erstellt 08.12.06, 20:41h
Für die Muslime sagte Azzaoui: "Wir sind auch gegen eine Vermischung der Gottesdienste von Islam und Christentum." Zugleich betonte er: "Ein weitgehendes Verbot von multireligiösen Feiern wäre jedoch ein Rückschritt." Meisners Äußerungen dazu seien widersprüchlich. So sei die Unterscheidung des Kölner Kardinals zwischen multireligiösen Feiern für Erwachsene und solchen für Kinder "so nicht nachvollziehbar" und auch von der Bischofskonferenz in den Leitlinien so nicht formuliert worden. Eine Klarstellung sei deshalb unbedingt erforderlich.
In einem Interview mit der "Bild"-Zeitung (Freitagsausgabe) sagte Meisner erneut, Christen und Muslime könnten "nicht gemeinsam in einer Feier beten". Es sei zwar möglich, dass sie zusammen in einem Raum beteten - aber dann beide Gruppen jeweils für sich. Außerdem gebe es einen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern: "Wir Erwachsene können still dabei sein, wenn Muslime in der Moschee beten. Und anschließend sind sie schweigsam neben uns, wenn wir das Vater Unser sprechen."
Kinder aber könnten dies in der Regel noch nicht verstehen. "Umso mehr haben Kinder einen Anspruch darauf, ihren Glauben unvermischt kennen zu lernen. Deswegen soll man Kinder gar nicht in so eine Situation bringen, wo sie das nicht mehr klar unterscheiden können", sagte Meisner. Für Brauchtums-Veranstaltungen wie Adventslieder-Singen oder Krippenspiele gelte das Verbot nicht.
Die katholischen Religionslehrer an den Gymnasien des Erzbistums Köln bezeichneten das Verbot als "widersprüchlich und unangemessen". So sei es ein Widerspruch, gemeinsames Beten zu verbieten, umgekehrt aber Brauchtumsfeiern wie Adventssingen oder Krippenspiele zuzulassen. Das sagte die Vorsitzende der Vereinigung katholischer Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien im Erzbistum Köln, Agnes Steinmetz, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagausgabe).
Gerade solche Formen brächten ein "christliches Bekenntnis" zum Ausdruck, das nicht alle Teilnehmer für sich in Anspruch nehmen könnten. "Für uns maßgeblich und bindend sind weiterhin die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz", stellte Steinmetz klar. Danach seien multireligiöse Feiern an Schulen ausdrücklich vorgesehen, sofern diese nicht nur "als Werkzeug innerschulischer Integrationsbemühungen dienen".
(dpa)
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