Erstellt 13.02.07, 18:23h
Franke hatte den umstrittenen Satz in einem TV-Interview gesagt und sich dabei auf Ermittlungsakten aus Spanien berufen. Die Pressekammer des Landgericht hatte aber darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Ullrich gesehen. Auch die Vorsitzende Richterin der 7. Zivilkammer des OLG bezeichnete die Äußerung als "eine Spur zu weitgehend". Nach dem Stand der Ermittlungen gegen Ullrich hätte Franke sich so nicht äußern dürfen. Ein entsprechendes Zitat sei in der Akte nicht zu finden. "Es geht um die Formulierung, nicht um den Inhalt", betonte die Richterin. Der Wahrheitsgehalt des Berichts spiele in diesem Verfahren keine Rolle.
Ullrichs Anwälte warfen Franke vor, mit seiner Behauptung "die Grenzen des Äußerungsrechts" eingerissen zu haben. Aus der Akte ergebe sich keineswegs der Inhalt von Frankes Behauptung. Der Dopingexperte betonte, es gehe ihm nicht um Ullrich, sondern um sein Recht und seine Freiheit als Wissenschaftler, zu zitieren. Sein Rechtsanwalt Michael Lehner will nun mit seinem Mandanten das weitere Vorgehen und die Möglichkeit einer Hauptsacheklage besprechen. "Wir werden das in den kommenden Tagen entscheiden", sagte er. (dpa)
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