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Preiswerte Medizin von der AOK

Von RAIMUND NEUSS, 07.03.07, 21:56h

Als erstes gelten für AOK-Mitglieder vom 1. April an strenge Regeln beim Apotheker. Eine neue Rabattliste verpflichtet den Apotheker zu bestimmten Medikamenten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen.

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Für AOK-Kunden gelten ab 1. April die Rabattlisten.
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Für AOK-Kunden gelten ab 1. April die Rabattlisten.
Für AOK-Mitglieder gelten voraussichtlich schon vom 1. April an strenge Regeln beim Apotheker: Das Magenmittel Omeprazol zum Beispiel gibt es für sie in aller Regel nicht mehr in den bisher gewohnten Packungen der Hersteller Stada oder Ratiopharm, sondern vom Hennefer Hersteller Biomo. Ähnliches gilt für 42 weitere Wirkstoffe.

Für wen und was gilt der Vertrag

Alle 43 Wirkstoffe auf der AOK-Liste sind nicht patentgeschützt. Es handelt sich also um „Generika“, also Nachahmerpräparate. Für sie haben die Mitgliedskassen des AOK-Bundesverbandes mit insgesamt elf Pharmaherstellern Rabattverträge mit Sonderkonditionen geschlossen, pro Präparat mit maximal drei Anbietern. Bis zu 37 Prozent würden gegenüber dem normalen Apothekenpreis gespart. Möglich ist das seit 2004, so ein Vertrag lohnt sich aber erst richtig durch die nächste Gesundheitsreform, die, wenn Bundespräsident Horst Köhler noch rechtzeitig unterschreibt, im April in Kraft tritt: Wenn der Arzt nicht ausdrücklich etwas anderes verordnet, müssen Apotheken künftig Mittel aus solchen Rabattlisten abgeben.

Davon sind 25 Millionen AOK-Versicherte betroffen, ein Drittel aller deutschen Kassenpatienten. Die AOK wollen bundesweit, so ihr Sprecher Udo Barske, eine zweistellige Millionensumme sparen. Grundsätzlich sind solche Rabattverträge natürlich auch für neue, patentgeschützte Mittel möglich, hier haben sie für die Patienten aber keine direkte Auswirkung: Diese Mittel gibt es ja ohnehin nur vom Originalhersteller. Bei Mitteln, die nicht auf der Liste stehen, gibt es weiter die gewohnte Auswahl.

Schließen sich andere Kassen an

Während sich die Betriebskrankenkassen mit einem Rabattvertrag Zeit lassen, planen sieben Ersatzkassen, unter ihnen die DAK, einen Vertrag ähnlich wie die AOK. Sie haben allerdings nur die Lieferung von neun Wirkstoffen ausgeschrieben. Einige, etwa Omeprazol oder der Blutfettsenker Simvastatin, entsprechen Mitteln aus der AOK-Liste, andere wie das Antibiotikum Amoxillin wurden von den AOK nicht berücksichtigt. Die Techniker-Krankenkasse plant eine eigene Ausschreibung, will aber möglichst mit einem Unternehmen für alle Wirkstoffe abschließen. Ähnlich hält es die Barmer, die bereits Firmen wie Betapharm und Aliud unter Vertrag hat, aber mit Merck auch einen Anbieter von Originalpräparaten. Außerdem haben Barmer und Techniker Krankenkasse Verträge über Insulinanaloga - Stoffe, die für Diabetiker bequemer anzuwenden sind als normales Insulin, aber ohne Vertrag nicht auf Kassenrezept zu haben wären.

Wer sind die Lieferanten

AOK-Patienten müssen sich an neue Namen gewöhnen: Die bisherigen Platzhirsche Sandoz und Stada werden jetzt von Teva als Hersteller des Parkinson-Mittels Levodopa plus Carbidopa verdrängt.

Teva ist in Deutschland kaum bekannt, aber die Firma ist nicht irgendwer: Der israelische Konzern ist der weltgrößte Generika-Anbieter. Auch Actavis aus Island, einer der drei AOK-Lieferanten für den Cholesterinsenker Simvastatin (originaler Markenname: Zocor), ist einer der Großen im Markt. Dagegen ist Biomo ein Familienunternehmen aus Hennef an der Sieg. Für den Mittelständler bedeutet der Vertrag einen gewaltigen Sprung: 50 Millionen Tagesdosen Omeprazol werden in Deutschland etwa pro Jahr verschrieben. Ein Drittel davon, rund 17 Millionen, dürfte auf AOK-Versicherte entfallen. Die soll möglichst nur noch Biomo liefern. Auch für 14 andere Wirkstoffe ist Biomo Vertragspartner. Aus 36 Millionen Euro Umsatz (2006) sollen so 100 Millionen werden. Der Vertrag läuft bis zum Jahresende.

Sind die Mittel auch lieferbar

Bei der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerverbände werden die Rabattverträge begrüßt, aber Zweifel daran geäußert, ob so kleine Firmen die Lieferbarkeit der Mittel sichern können. Biomo weist einen solchen Verdacht weit von sich und garantiert die Lieferfähigkeit ausdrücklich. Das Unternehmen hat in ein 4000-Quadratmeter-Lager für 10 Millionen Packungen Arznei investiert und Verträge über die Lohnfertigung der AOK-Medikamente geschlossen; Biomo selbst unterhält keine Produktion.

Bernd Voß, Apotheker in der Vertragsabteilung der AOK Rheinland-Hamburg, betont, man habe alle Vertragsunternehmen auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft. Deshalb lässt sich Voß nicht auf eine Diskussion darüber ein, was passiert, wenn das für AOK-Mitglieder zulässige Präparat nicht lieferbar sein sollte. Nach geltender Rechtslage darf die Apotheke kein teureres Ersatzpräparat abgeben &

Die in Deutschland etablierten Generika-Hersteller von Hexal bis Ratiopharm kamen nicht zum Zuge. Trotzdem sagt Ratiopharm-Sprecher Jörg Nitschke: „Wir sind offen für Rabattverträge.“ Ende der Durchsage. Hinter vorgehaltener Hand wird in der Branche von extrem harten Vertragsbedingungen gemunkelt. Firmen wie Biomo sind davon nicht zu beeindrucken - sie haben schon bisher damit geworben, die Preise aller anderen Anbieter zu unterbieten.

Gibt es Gefahr für Patienten?

Für AOK-Patienten bedeuten die neuen Regeln oft den Abschied vom gewohnten Präparat. Manche Hausärzte und Apotheker halten diesen Abschied für schwierig. Sie verweisen auf die „Galenik“, also die Darreichungsform - von der Verwendung von Hilfsstoffen wie Gelatine, Zellulose oder Milchzucker bis zur Farbe einer Tablette. AOK-Mann Voß lässt das nicht gelten. Der Wechsel von einer Pille zur anderen mit gleichem Wirkstoff habe allenfalls einen „psychologischen Effekt“. Und Roland Stahl, der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sagt: „Mir ist keine Studie bekannt, nach der das eine Generikum anders wirken soll als ein anderes mit gleichem Wirkstoff.“ Unverträglichkeiten könnten nur eine extreme Ausnahme sein. Ergänzend weist Stahl darauf hin, dass Patienten auch bisher Medikamentenumstellungen aus Preisgründen hinnehmen mussten - „durch den Vertrag bekommen sie wenigstens ein Jahr lang das gleiche Mittel“. Rein psychologisch ist für Voß auch das Phänomen, dass Patienten zu Hause meist das Mittel wollen, das sie zuvor im Krankenhaus erhalten haben.

Gibt es einen Bonus

Um ihre Rabattliste durchzusetzen, nimmt die AOK Baden-Württemberg die Ärzte mit ins Boot: Sie erhalten Bonuszahlungen von 30 Prozent der eingesparten Summe, in der Anfangsphase sogar noch mehr, damit sie sich auch ja an die Rabattliste halten und nicht, was sie theoretisch können, ausdrücklich ein teureres Präparat verschreiben - diese Lücke hat das System ja noch. So ein Bonus ist bei der AOK Rheinland-Hamburg nicht geplant. Die Rabattverträge seien Hilfe für die Ärzte genug, heißt es dort; die Ärzte aber fühlen sich schlecht informiert, weil sie den Preis nicht erfahren, den AOK und Hersteller vereinbart haben, aber sich für die Kosten der verschriebenen Arznei verantworten sollen. Ebenso wenig gibt es im Rheinland ein Zückerchen für Patienten - wieder anders als im Südwesten, wo für alle Mittel aus der Rabattliste die Zuzahlung wegfällt. Im Rheinland bleibt es bei der gesetzlichen Regelung: Es gibt eine Liste zuzahlungsfreier Mittel (im Internet:  www.die-gesundheitsreform.de ), auf der die meisten, aber nicht alle Mittel aus der AOK-Rabattliste stehen.



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