Erstellt 30.05.07, 07:21h
Wir sind sehr glücklich, dass mit diesem Urteil die unsozialen Gebühren in NRW vor dem Aus stehen. Die Senate können nicht unter Polizeischutz Entscheidungen gegen die Studierenden treffen, kommentierte der Kölner Daniel Weber als einer der Koordinatoren der Sammelklagen in NRW das Urteil. Gemeinsam mit einer Feststellung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sei die Studiengebührensatzung damit rechtswidrig. Auch in Köln wurde die Einführung nicht öffentlich beschlossen. Eine Sammelklage liege dem Verwaltungsgericht Köln vor, es gebe aber noch keinen Termin, so Daniel Weber.
Die Universität zu Köln betrachte die Situation gelassen, sagte Uni-Pressesprecher Dr. Patrick Honecker. Zum einen stehe in dem Arnsberger Urteil, dass für die betreffende Sitzung die Öffentlichkeit ausdrücklich hätte ausgeschlossen werden müssen. Dies sei in Köln vor der Senatssitzung, die in Jülich stattfand, auch geschehen. Zum anderen müsse ein Ausschluss begründet sein. Auch hier fühlt sich die Uni im Recht. Das Verwaltungsgericht Köln habe am 24. Mai vor dem Hintergrund der vehementen Proteste und studentischen Störaktionen vom 3. Mai eine Eilentscheidung getroffen; ein studentischer Senator war für eine öffentliche Sitzung vor Gericht gezogen. Laut Gericht sei der Ausschluss der Öffentlichkeit wegen eines erhöhten Gefährdungspotenzials zu rechtfertigen gewesen. (MW)
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