Von W. Goebels, 12.06.07, 13:47h, aktualisiert 12.06.07, 20:17h
Laut Eckpunktepapier werden daneben Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Freizeiteinrichtungen und öffentliche Einrichtungen generell zu rauchfreien Zonen. „Damit sind auch Raucherecken auf Schulhöfen tabu“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Selbst in Lehrerzimmern und Ärzteräumen darf nicht mehr geraucht werden.
Ausnahmen sieht der Beschluss nur für Volksfeste, Festzelte und geschlossene Gesellschaften im privaten Kreis in Gaststätten vor. Für Vereine, „deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Tabakkonsum ist (Raucherclubs)“, öffnet die Koalition beispielsweise eine Hintertür. Auch bei Familienfeiern in abgetrennten Räumen lässt das Gesetz Luft: So kann der Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf.
Nach einem Vorschlag von Minister Laumann soll das Gesetz außerdem eine „Innovationsklausel“ erhalten. „Sollte irgendwann die Entlüftungstechnik so hoch entwickelt sein, dass Nichtraucher im selben Raum wirksam vor dem Tabakrauch geschützt werden können, sind weitere Ausnahmen vom Rauchverbot möglich.“ Die Koalition habe lange diskutiert, aber keinen rechtlich tragfähigen Sonderweg für Eckkneipen gefunden.
Im Landtag herrschte durchweg Zufriedenheit über das Ergebnis. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke begrüßte es beispielsweise, dass Gastwirte einen Raucherraum einrichten können. SPD-Gesundheitsexpertin Ulla Meurer freute sich, dass auch in Eckkneipen künftig generell ein Rauchverbot gelten soll. Die SPD habe von Anfang an erklärt, dass es keine gerichtsfesten Regelungen für einen Sonderweg des Landes gebe.
Zum Schutz der Kellner vor dem Passivrauchen will der Bund im September die Arbeitsstättenverordnung ändern.
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