Von WILFRIED GOEBELS, 28.06.07, 20:46h
Nach einer Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Münster kommt es jährlich zu „mehr als 11 000 übersehenen, nicht natürlichen Todesfällen, darunter sind mindestens 1200 nicht erkannte Tötungsdelikte“.
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hat deshalb einen Antrag für ein „professionelles Leichenschausystem“ durchgesetzt. „Ich kann nicht hinnehmen, dass es Tötungsverbrechen gibt, die ungesühnt bleiben, weil sie aufgrund eines falsch ausgestellten Totenscheins gar nicht erst erkannt werden“, erklärte Müller-Piepenkötter.
Aus Sicht der Justizministerin bedarf es für das Erkennen fremdverschuldeter Todesfälle vielfach besonderer Sachkunde und Erfahrung. Die Länder sollen aus dem Kreis der niedergelassenen Ärzte besonders aus- und fortgebildete Mediziner als „Leichenschauer“ einsetzen. Das notwendige Spezialwissen soll den Ärzten durch rechtsmedizinische Institute vermittelt werden. Diese Ärzte sollen Leichenschauen nicht nur im häuslichen Bereich, sondern auch in Firmen, Kliniken, Pflegeheimen, Haftanstalten und Freizeiteinrichtungen verbindlich durchführen.
Müller-Piepenkötter verwies darauf, dass in Deutschland nur in zwei Prozent der jährlich 850 000 Todesfälle eine gerichtlich angeordnete Obduktion durchgeführt werde. Trotz äußerer Anzeichen würden immer wieder Tötungsdelikte aus mangelnder Kenntnis und fehlender Routine von Haus- und Klinikärzten übersehen. Gerade bei alten Menschen und Kleinkindern bestehe aber das Risiko, dass „spurenarm“ getötet worden sei.
Auch Ärztekammern und Hospiz-Stiftung kritisieren, dass Totenscheine oft von Ärzten ausgestellt werden, die keine Erfahrung mit Leichenschauen haben.
Als „Fehlerquellen“ bei Totenschauen nennen Experten im NRW-Justizministerium auch die Neigung einzelner (Haus-)Ärzte, „durch eilfertige Attestierung eines natürlichen Todes sich und den Angehörigen Ärger zu ersparen“. Zudem könnten auch mögliche Behandlungsfehler verdeckt werden.
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