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Neuer Skandal bei Finanzaufsicht BaFin

Von UTA KRISTINA MAUL, 06.07.07, 21:01h

Bonn - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn kommt nicht aus den Schlagzeilen: Jetzt soll ein Verwaltungsangestellter mindestens 40 000 Euro von Verwahrkonten auf sein eigenes Konto geleitet haben.

BONN. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn kommt nicht aus den Schlagzeilen: Jetzt soll ein Verwaltungsangestellter mindestens 40 000 Euro von Verwahrkonten auf sein eigenes Konto geleitet haben. Das bestätigte der Pressesprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Fred Apostel, auf Anfrage der Rundschau. Der BaFin-Mann sei geständig. Erst am Mittwoch hatte das Bonner Landgericht den früheren BaFin-Beamten Michael R. (53) wegen Untreue und Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall - es ging um eine Summe von 7,3 Millionen Euro - zu sechs Jahren Haft verurteilt (die Rundschau berichtete).

Der neue Skandal dreht sich um einen BaFin-Angestellten, der im Haushaltsreferat der Behörde auch zuständig gewesen sei für Kosten, Gebühren und Umlagen. Diese Funktion habe der Mann offensichtlich ausgenutzt, um Gelder von Verwahrkonten mit fingierten Auszahlungen auf sein eigenes Konto weiterzuleiten; als Empfänger soll er unter anderem Banken angegeben haben.

Laut Apostel flog die Sache auf, als eine Bank bemerkte, dass sie zwar als Empfänger einer Auszahlung angegeben war, die Kontonummer aber eine andere war. Sie informierte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die zuständige Bundeskasse in Trier, die wiederum ihrerseits die BaFin in Kenntnis gesetzt habe. Bei den Verantwortlichen der obersten deutschen Finanzaufsicht schrillten natürlich sofort alle Alarmglocken.

Nach internen Recherchen durchsuchte die Staatsanwaltschaft dann am Montag die Wohnung des BaFin-Mitarbeiters in Köln und seinen Arbeitsplatz in Bonn. Laut Apostel wurde der Verwaltungsangestellte festgenommen. Gestern allerdings sei ihm Haftverschonung gewährt worden, weil er gestanden habe, so der Oberstaatsanwalt. Den bislang festgestellten „echten Schaden“ beziffert Apostel „auf mehr als 40 000 Euro“. Untersucht würden aber weitere Fälle - hier gehe es um „20 000 bis 30 000 Euro“.



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