Von HELGE TOBEN, 26.07.07, 19:52h
Mangelnde Hygiene?
Die Vermieterin wies die Vorwürfe zurück und verwies auf mangelnde Hygiene durch die geplante Entsorgung der Windeln im Hausmüll. Sie seien Sondermüll und dürften nicht im Hausmüll entsorgt werden. Auch habe sie eine Verunreinigung der Wohnung durch Kot und Urin befürchtet. Bei der Unterkunft handelt es sich um ein kleines Ferienhaus im Garten der Vermieterin. Die Familie hatte einen zweiwöchigen Urlaub geplant.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Eigentümer dann Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung, wenn objektiv die Gefahr bestehe, dass eine Wohnung stark verschmutzt werde. „Allein der Umstand, dass eine Person Windeln trägt, reicht aber nicht aus, ein solches Mietverhältnis zu beenden“, sagte die Reiserechtsexpertin Beate Wagner. Die Angst war nach Angaben des Vaters unbegründet, da der Sohn körperlich überhaupt nicht in der Lage sei, sich selbst auszuziehen. Auch trage er neben der Windel zusätzlich zwei Einlagen. Der Vater will sich nun mit einem Rechtsanwalt beraten und die Begebenheit dem Antidiskriminierungsverband in Berlin mitteilen.
Nach Angaben des Vaters war die Familie zunächst freundlich begrüßt worden. Am Abend sei er dann in das Haus der Vermieterin gebeten worden. Dort warf sie ihm nach ihren Angaben vor, ihr bei der telefonischen Buchung nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Zwar sei von einem Rollstuhl die Rede gewesen. Jedoch habe sie nicht gewusst, dass der junge Mann inkontinent und geistig behindert sei. Sie habe daraufhin um Abreise der Familie gebeten. (dpa)
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