Schriftgröße

Windeln waren Grund für Rausschmiss

Von HELGE TOBEN, 26.07.07, 19:52h

Eine Ferienhaus-Vermieterin auf Usedom hat eine Familie mit einem behinderten 27-jährigen Sohn der Unterkunft verwiesen, als sie erfuhr, dass der junge Mann dauerhaft Windeln benötigt. Die Familie mußte nach Hause.

Bild: dpa
Bild vergrößern
Das Idyll der Insel Usedom blieb der dreiköpfigen Familie aus dem westfälischen Bönen verborgen.
Bild: dpa
Bild verkleinern
Das Idyll der Insel Usedom blieb der dreiköpfigen Familie aus dem westfälischen Bönen verborgen.
BÖNEN / USEDOM. Eine Ferienhaus-Vermieterin auf Usedom hat eine Familie mit einem behinderten 27-jährigen Sohn der Unterkunft verwiesen, als sie erfuhr, dass der junge Mann dauerhaft Windeln benötigt. Die dreiköpfige Familie aus dem westfälischen Bönen (Kreis Unna) verließ daraufhin am Tag nach der Ankunft die Ostseeinsel und fuhr zurück nach Hause. „Das ist diskriminierend. Ich habe so etwas noch nie erlebt“, sagte der 58-jährige Vater.

Mangelnde Hygiene?

Die Vermieterin wies die Vorwürfe zurück und verwies auf mangelnde Hygiene durch die geplante Entsorgung der Windeln im Hausmüll. Sie seien Sondermüll und dürften nicht im Hausmüll entsorgt werden. Auch habe sie eine Verunreinigung der Wohnung durch Kot und Urin befürchtet. Bei der Unterkunft handelt es sich um ein kleines Ferienhaus im Garten der Vermieterin. Die Familie hatte einen zweiwöchigen Urlaub geplant.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Eigentümer dann Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung, wenn objektiv die Gefahr bestehe, dass eine Wohnung stark verschmutzt werde. „Allein der Umstand, dass eine Person Windeln trägt, reicht aber nicht aus, ein solches Mietverhältnis zu beenden“, sagte die Reiserechtsexpertin Beate Wagner. Die Angst war nach Angaben des Vaters unbegründet, da der Sohn körperlich überhaupt nicht in der Lage sei, sich selbst auszuziehen. Auch trage er neben der Windel zusätzlich zwei Einlagen. Der Vater will sich nun mit einem Rechtsanwalt beraten und die Begebenheit dem Antidiskriminierungsverband in Berlin mitteilen.

Nach Angaben des Vaters war die Familie zunächst freundlich begrüßt worden. Am Abend sei er dann in das Haus der Vermieterin gebeten worden. Dort warf sie ihm nach ihren Angaben vor, ihr bei der telefonischen Buchung nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Zwar sei von einem Rollstuhl die Rede gewesen. Jedoch habe sie nicht gewusst, dass der junge Mann inkontinent und geistig behindert sei. Sie habe daraufhin um Abreise der Familie gebeten. (dpa)



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


RHEINLAND WETTER


Anzeige


Rundschau-Forum


WAS.WANN.WO.


Bildergalerien


Videonews Welt


Rundschau-Service


Ihre Top-Artikel


Bitte hier klicken!

SERVICE



Extra


Extra


Dienste