Von HEINZ-LUDWIG KANZLER, 24.09.07, 21:59h
Ein kommunales Wahlrecht wäre nur über eine Änderung des Grundgesetzes möglich. Unterstützt wird die Aktion unter anderem von den Gewerkschaften und den Wohlfahrtsverbänden. Die große Koalition hatte in ihren Vertrag die Prüfung einer Grundgesetzänderung aufgenommen. Eine Einbürgerung, so die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW), sei keine Alternative zum Wahlrecht, weil sie oft durch hohe Hürden erschwert werde.
Auch der Ausländerbeirat der Stadt Bergheim beteiligt sich an der Aktion, er sammelt Unterschriften für das Anliegen. „In der Stadt Bergheim haben wir 13 Prozent Migranten“, sagt Hüseyin Garacoglu, Vorsitzender des Ausländerbeirats. „Wir leben hier seit vielen Jahren, dürfen aber nicht mitbestimmen.“ Wenn man wählen gehen wolle, müsse man Deutscher werden. Ein solcher Zwang sei aber falsch.
„Wenn man kein Wahlrecht hat, kann man seine Rechte nicht aktiv vertreten, wer aber das Wahlrecht hat, ist in die Gesellschaft integriert“, sagt Fatima Gürsoy. Sie ist für die Bergheimer Mitglied in der LAGA. „Wir sind Stiefkinder der Nation und werden nicht ernst genommen, wir Migranten aber wollen politisch mitgestalten“, sagt sie.
In anderen Staaten wie Kanada, Dänemark oder Irland, so Gürsoy, gebe es das kommunale Wahlrecht für Ausländer bereits seit Jahrzehnten. Entweder bekomme man es sofort oder nach mindestens fünf Jahren.
„Warum geht das nicht in Deutschland?“ fragen die Bergheimer Ausländerbeiräte. Der Europarat fordere das kommunale Wahlrecht schon seit vielen Jahren. Laut Bundesverfassungsgericht sei eine Grundgesetzänderung durchaus möglich, berichten die Ausländerbeiräte. „Wir fordern nichts Utopisches“, sagt Fatima Gürsoy.
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