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Krank schon bei Versicherungsbeginn

Von GERHARD MEYENBURG, 03.01.08, 19:19h

Bis Ende 2007 sind nur 3300 unversicherte Personen in die Private Krankenversicherung eingetreten. Der Zugang ist viel geringer als angenommen. Infolge der Gesundheitsreform müssen die Privatkassen seit Juli 2007 Unversicherte aufnehmen, die ihnen zuzuordnen sind.

Köln - Bis Ende 2007 sind nur 3300 unversicherte Personen in die Private Krankenversicherung (PKV) eingetreten. Der Zugang ist viel geringer als angenommen. Infolge der Gesundheitsreform müssen die Privatkassen seit Juli 2007 Unversicherte aufnehmen, die ihnen zuzuordnen sind.

Roland Weber, Vorstand des Marktführers Debeka, meint, die Zahl der unversicherten potenziellen PKV-Kunden sei überschätzt worden. Die Branche weiß aber nicht, was bis Ende 2008 auf sie zukommt. Bisher bemühten sich vor allem Kranke um PKV-Schutz.

Sie verursachen laut Weber ein Mehrfaches an Kosten, verglichen mit normalen PKV-Versicherten. Da ihre Beiträge auf das Höchstniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gedeckelt sind, müsse man mit starker Unterdeckung zulasten des Versichertenbestandes rechnen. Die Mehrbelastung durch die bisher registrierten Neuzugänge schätzt Weber auf jährlich 30 bis 35 Millionen Euro.

Um die Aufnahmebedingungen steht Streit ins Haus. Nach einem gewissen Hin und Her hatte die PKV eine Kulanzregelung bis Ende 2007 verkündet: Es gilt zwar die übliche Wartefrist vor Leistungsbeginn. Danach werden aber auch, im Gegensatz zu den Usancen der Branche, Vorerkrankungen und laufende Behandlungskosten übernommen. Diese Regelung müsse verlängert werden, verlangt nun die Bundesregierung.

Dafür kann man aus Sicht der Betroffenen Verständnis haben. Würden Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen, hätten chronisch Kranke wie Diabetiker nichts zu Lachen.

Im Gesetz ist allerdings über Vorerkrankungen nichts gesagt. Darauf beruft sich die PKV. Die zuständigen Ministerien argumentieren, Risikozuschläge seien verboten. Umso mehr müsse, nach dem Sinn des Gesetzes, das Verbot für den härteren Eingriff des Leistungsausschlusses gelten. In Berlin hofft man, dass die PKV nachgibt. Es sei ein vorübergehendes Problem, heißt es. Ab 2009 gebe es den Basistarif, und der sei klarer geregelt.

Käme es hart auf hart, könnte die Aufsichtsbehörde BaFin womöglich einen Missstand erkennen, sagt Weber. Dann könne sie in das Geschäft der Versicherer eingreifen. Dagegen könnten sich die Betroffenen aber gerichtlich zur Wehr setzen. Für die Debeka schließt Weber aus, dass man den Streit auf die Spitze treiben wolle. Angesichts der bescheidenen Zahlen der bisher Aufgenommenen lohne sich das nicht. Es sei wichtiger, sich auf die geplante grundsätzliche Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform zu konzentrieren.



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