Von LARS HERiNG und DANIEL TAAB, 21.01.08, 21:48h
„Wir haben in Problembezirken eine Tendenz zur Bewaffnung“, sagt Franko Clemens, langjähriger Streetworker in Finkenberg. „Bewaffnet sich erst eine Gruppe, rüsten auch die anderen auf. Auch der ganz normale Bürger.“ Die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, sei ebenfalls gestiegen. „Früher hat man sich geprügelt, bis einer unterlegen war. Heute zieht der Unterlegene eben ein Messer und die Situation eskaliert.“
Bei der Kölner Polizei tut man sich schwer damit, festzustellen, ob sich immer mehr Menschen bewaffnen. „Wir gucken den Bürgern ja nicht in die Tasche. Fest steht aber: Wenn einer gewaltbereit ist und ein Messer dabei hat, steigt auch seine Bereitschaft, es einzusetzen“, sagt Polizeisprecher Wolfgang Baldes. Ein Blick in die Statistik zeigt zumindest, dass die Anzahl der Delikte steigt - wie etwa Raub sowie gefährliche und schwere Körperverletzung - bei denen auch Waffen eingesetzt werden. Gezählt werden aber nur die Schusswaffen. Auch bei den Kölner Gerichten gibt es keine Statistik darüber, ob immer öfter ein Messer gezogen oder mitgeführt wird.
Der Kölner Kriminologe Professor Michael Walter fordert, dass auch Messer-Fälle kriminalstatistisch erfasst werden. Nur so könne festgestellt werden, ob der Zugang zu ihnen gesetzlich weiter erschwert werden müsse. „Sicher ist aber, dass desto schneller Waffen eingesetzt werden, je mehr sie im Umlauf sind.“ Das zeigten Studien aus dem Ausland. „Erst die Gelegenheit macht den Täter.“ Für Polizei und Staatsanwaltschaft liegt bei der Tat vom Wochenende „zweifelsfrei“und „unantastbar“ Notwehr vor, sagte ein Ermittler. Dies hätten Zeugenaussagen ergeben. Der Überfallene habe auf der Kalker Hauptstraße vom Opfer einen Schlag mit der Faust ins Gesicht bekommen und dabei seine Brille verloren. Ohne sehen zu können, stach er im Gerangel ein Mal zu und traf den 17-Jährigen tödlich. Das Waffengesetz verbietet Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser. Eine Ausnahme gilt für Springmesser, bei denen die maximal 8,5 Zentimeter lange und einseitig geschliffene Klinge seitlich aus dem Griff springt. Auch das Klappmesser, mit dem 20-Jährige sich wehrte, verbietet das Gesetz nicht.
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