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17-Jähriger in Kalk erstochen

Von CHRISTIAN DEPPE, 19.11.12, 18:32h

Ein Raubversuch endete für einen 17-jährigen Kölner tödlich. In der Nacht zum Samstag wurde der Jugendliche in Köln-Kalk bei einem Überfall von einem der Opfer in Notwehr erstochen. Im Krankenhaus erlag er seinen Verletzungen.

In Notwehr hat nach Angaben der Kölner Polizei ein 20-jähriger Mann einen 17-Jährigen in der Nacht zu Samstag auf der Kalker Hauptstraße in Kalk mit einem Messerstich so schwer verletzt, dass ihn die Ärzte trotz einer Notoperation nicht mehr retten konnten. Der Mann verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Da die Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, dass der Täter in Notwehr gehandelt habe, werde gegen ihn auch keine Anklage wegen eines Tötungsdelikts erhoben, teilt die Polizei mit.

Nach bisherigen Ermittlungen hatte das Opfer gemeinsam mit einem Begleiter (19) zuvor versucht, den 20-Jährigen und seinen Freund (17) zu berauben. Mit seinem Freund sei der 20-Jährige gegen 23 Uhr auf dem Weg in eine Pizzeria gewesen, als die beiden Kontrahenten plötzlich aufgetaucht seien. Sie hätten den Jüngeren der beiden aufgefordert, seine Schultertasche zu übergeben. Als sich dieser zur Wehr setzte, sei er durch den gleichaltrigen Angreifer in einen Hauseingang gedrängt und zu Boden geschlagen worden, berichtet die Polizei.

In diesem Moment habe der 19-jährige Mittäter auch auf den 20-Jährigen eingeschlagen. „Aus Angst zog der Geschlagene sein in der Hosentasche befindliches Messer und stach damit einmal auf sein Gegenüber ein“, heißt es im Bericht der Polizei. Der Verletzte habe seinen Angriff daraufhin sofort beendet und sei mit seinem 19-jährigen Begleiter geflüchtet. Nach 70 Metern sei er aufgrund seiner schweren Verletzungen zusammengebrochen. Der junge Mann, der den Messerstich ausgeführt hatte, habe sofort den Notruf alarmiert und auf das Eintreffen von Rettungsdienst und Polizei gewartet.

Wie die Polizei erklärt, hat die Kölner Staatsanwaltschaft am Samstagmorgen entschieden, dass gegen den 20-Jährigen keine Anklage erhoben wird. „Obwohl objektiv ein Tötungsdelikt vorliegt, wird es nicht zur Anklage gebracht, weil der Rechtfertigungsgrund der Notwehr vorliegt“, sagt Polizeisprecherin Catherine Maus. Nachdem er noch in der Nacht auf der Polizeistation vernommen worden war, sei der 20-Jährige danach entlassen worden.



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