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Für 4000 Euro zum Doktortitel?

Von CHRISTINA STICHT und MARTINA STEFFEN, 30.01.08, 21:55h

Als „Professor Sex“ und „bestechlichen Campus-Casanova“ machte er von sich hören. Doch das eigentlich Skandalöse waren nicht seine Schlüpfrigkeiten, sondern der schwunghafte Handel mit Doktortiteln. Nun sitzt er auf der Anklagebank in Hildesheim.

HILDESHEIM. Äußerlich gefasst und adrett gekleidet sitzt der Jura-Professor auf der Anklagebank im Landgericht Hildesheim. Der smarte 53-Jährige im dunkelblauen Anzug macht keine Anstalten, sein Gesicht zu verbergen - ganz im Gegensatz zu seiner zitternden ehemaligen Studentin. Die blonde 30-Jährige ist mitangeklagt, weil sie gute Noten und eine Hilfskraft-Stelle mit sexuellen Diensten erkauft haben soll. Diese pikante Liaison ist jedoch nur ein Nebenschauplatz des Prozesses, der gestern startete.

Eine Chance für schlechte Studenten

Als der Wissenschaftler der Universität Hannover im September unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit in 78 Fällen verhaftet wurde, hatten die Zeitungen schnell Titel für ihn gefunden. Von „Professor Sex“ und dem „bestechlichen Campus-Casanova“ war die Rede. Der eigentliche Skandal sind aber nicht schlüpfrige Details in der Beziehung zwischen dem Dozenten und Studentinnen, sondern der schwunghafte Handel mit Doktortiteln - ein seit Jahren bekanntes Phänomen im Dunkelfeld des Wissenschaftsbetriebs, das nun erstmals in einem großen Gerichtsverfahren erhellt werden soll.

Auf der Anklagebank in Hildesheim sitzt auch der Geschäftsführer einer Wissenschaftsberatung aus Bergisch Gladbach. Ihm wird Bestechung in 69 Fällen vorgeworfen. Die Firma soll dem Professor zwischen Oktober 1996 und Mai 2005 etwa 184 000 Euro dafür gezahlt haben, dass er die Dissertationen ihrer Kunden begutachtete. Weil die meisten Kandidaten nicht das erforderliche Prädikatsexamen (mindestens „voll befriedigend“) besaßen, besorgte der Doktorvater Ausnahmegenehmigungen seiner Fakultät. Er kassierte laut Anklage ein Erfolgshonorar von 4100 Euro pro Kandidat, wobei die erste Rate nach Annahme zur Promotion, die zweite Rate bei Erfolg floss.

Der Professor, dem erhebliche Geldprobleme nachgesagt wurden, soll laut Anklage auch für „sexuelle Hingabe“ von Studentinnen empfänglich gewesen sein. Die mitangeklagte 30-jährige Jurastudentin soll er durch ungerechtfertigt gute Noten begünstigt und sie zudem jahrelang als studentische Hilfskraft beschäftigt haben.

Das Strafverfahren wegen Bestechung gegen eine weitere 31-jährige Studentin, die sich ebenfalls gegen sexuelle Hingabe gute Noten bei einer Prüfungsklausur und einer Hausarbeit erkauft haben soll, wurde gegen eine Geldbuße von 1800 Euro eingestellt.

Eine dritte Jura-Studentin, die der 53-Jährige ebenfalls bedrängt haben soll, ist als Zeugin geladen. Laut Anklage soll der Professor der Zeugin im Sommersemester 2004 gegen Sex einen Job und einen Seminarschein ohne Leistung angeboten haben. Die Studentin lehnt das unsittliche Angebot jedoch ab. (dpa)



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