Von ULRIKE SCHÖDEL, 21.02.08, 19:35h
Seit fast zwei Jahren gibt es diese ungeheuerlichen Vorwürfe: Der Lehrer, damals Beamter zur Probe, soll Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse sexuell missbraucht haben. Der Pädagoge, dessen Fächer Sport und Religion gewesen waren, soll im Schuljahr 2005 / 2006 die sechs und sieben Jahre alten Mädchen sogar im Unterricht belästigt haben. Er hatte sie - wie beiläufig - auf den Schoß genommen, ihnen in die Hose gefasst und darin „mit dem Fingern gewühlt“. Der 32-jährige Lehrer, der sofort vom Dienst suspendiert wurde, hat die Vorwürfe vehement bestritten: Er hat sich als Opfer eines Komplotts, als Opfer der Schule, als Opfer der Bezirksregierung gesehen. Das Amtsgericht Waldbröl jedoch räumte alle Zweifel aus, glaubte den Kindern und verurteilte ihn im August 2007 wegen sexuellen Missbrauchs in drei „eindeutigen“ Fällen zu der Haftstrafe.
Gegen dieses Urteil war - wie berichtet - der ehemalige Klassenlehrer in Berufung gegangen. Vor dem Bonner Landgericht bestritt er die Vorwürfe erneut. So mussten alle Schülerinnen - jetzt acht und neun Jahre alt - erneut in den Zeugenstand. Auch die Eltern, die ehemaligen Lehrer-Kollegen, die Rektorin.
Die Luft um den Angeklagten jedoch, täglich von seiner Familie begleitet, wurde immer dünner: Gestern, am dritten Prozesstag, zog er die „Notbremse“ und erklärte, dass er die Berufung auf das Strafmaß beschränke. „Kein Geständnis zwar, aber ein Eingeständnis, dass die Missbrauchsvorwürfe ihre Richtigkeit haben“, kommentierte der Vorsitzende Richter.
Das aber machte auch den Weg frei, die Haftstrafe des Angeklagten zur Bewährung auszusetzen.
Der „tolle Lehrer“ von einst war jedoch nicht in der Lage, „die Kinder vom Vorwurf der Lüge zu entlasten“ und sich zu entschuldigen. Weil er diese letzte Größe nicht hatte, hat es gestern der Vorsitzende Richter im Urteil übernommen: „Wir sind überzeugt, dass die Mädchen nicht gelogen haben. Sie können stolz darauf sein, wie sie es gemeistert haben.“
Immerhin mussten die Schülerinnen drei Mal an offiziellen Stellen erzählen, was ihnen widerfahren war: Zunächst bei der Polizei und dann in zwei Prozessen als Zeuginnen. Nicht zuletzt wegen der überzeugenden Aussagen habe der Angeklagte einen Rückzieher gemacht. So das Gericht.
Die Konsequenzen für den 32-Jährigen sind erheblich: Mit diesem Urteil, das bereits rechtskräftig ist, ist der Mann automatisch aus dem Schuldienst entlassen. „Dass er nicht mehr als Lehrer arbeiten darf“, das war den Bonner Richtern besonders wichtig. Das minimiere die Gefahr, dass sich so etwas wiederholt. So wurde dem Ex-Lehrer als Bewährungsauflage noch zwei Dinge auferlegt: 500 Euro muss er an den Verein „Dunkelziffer“, Hilfe für missbrauchte Kinder, zahlen und zusätzlich eine ambulante Therapie machen. Wegen einer „sexuellen Neigung, die er offenbar nicht im Griff“ habe.
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22. April 2012,
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