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Staub, Lärm und schlaflose Nächte

Von HEINZ-LUDWIG KANZLER, 29.02.08, 20:20h

Bergheim-Oberaussem - Was unterscheidet eine „gute Wohnlage“ von einer „allgemeinen Wohnlage“ außer der höheren Miete? Das fragen sich die Anwohner der Abts-Acker-Straße.

BERGHEIM-OBERAUSSEM. Wohnen die Anwohner der Abts-Acker-Straße in einer „guten Wohnlage“? Ein Gutachten, das die Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (LEG) für ihre Häuser an der Straße in Auftrag gegeben hatte, kam im vergangenen Jahr zu diesem Schluss. Daraufhin erhöhte die LEG die Mieten, denn nach dem Mietrecht darf in einer „guten Wohnlage“ mehr verlangt werden als in der „allgemeinen Wohnlage“, die eine Stufe darunter liegt.

Die Mieter der LEG-Häuser kritisieren das Gutachten. Von einer „guten Wohnlage“ könne keine Rede sein. „Tag und Nacht haben wir mit Staub und Lärm aus dem ganz in der Nähe liegenden Tagebau Bergheim zu tun“, berichtet Hans-Peter Dicken.

Der Absetzer, der 2009 zum Tagebau Hambach transportiert werden soll, steht zurzeit nah am Tagebaurand und verkippt die Erde, mit der der letzte Abschnitt des Tagebaus Bergheim verfüllt wird. Vor allem bei Westwind weht Staub nach Oberaußem herein.

„Wenn man nachts wach wird und nicht mehr schlafen kann, ist das mit Sicherheit keine gute Wohnlage“, sagt Hans-Peter Dicken, der ständig Lärmmessungen macht und die Ergebnisse protokolliert hat. Er hat Geräusche bis zu 80 dba gemessen. „Wir können manchmal nur mit Ohrstöpsel schlafen. Bis der Tagebau verfüllt ist, werden wir noch manche schlaflose Nacht haben.“

Die Mieter kritisieren nicht nur, dass das Gutachten Lärm und Staub aus dem Tagebau außer Acht lässt. Auch der Krach von der Landstraße 93, die nach Quadrath-Ichendorf führt, werde nicht berücksichtigt. Das Gutachten sieht nur das Kraftwerk Niederaußem als Beeinträchtigung, deshalb gehöre auch das Gebiet in Oberaußem zu einer „wenig gefragten Lage in Bergheim“, heißt es dort. Dennoch kommt das Gutachten zu dem Schluss, die Abts-Acker-Straße sei eine „gute Wohnlage“.

Das Mietrecht nennt mehrere Merkmale, die eine „gute Wohnlage“ kennzeichnen. Dazu gehört neben „das Wohnen nicht beeinträchtigende Einrichtungen“ auch Merkmale wie „im Wesentlichen nur Anliegerverkehr“ und „gute Einkaufsmöglichkeiten“. Doch in Oberaußem gebe es gar keine guten Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, sagen die Anwohner, schon gar nicht für die Abts-Acker-Straße. Das räumt auch der Gutachter ein.

Ortsvorsteher Willi Weck versteht den Ärger der Anwohner, denn auch er bekommt die Lärm- und Staubbelästigungen mit, die von dem nahe bei Oberaußem stehenden Absetzer ausgehen. Gerade bei Westwind seien sie sehr störend, sagt Weck.

„Der Gutachter hat es sich relativ einfach gemacht“, meint der Bergheimer Rechtsanwalt Ulrich Vetter, der einen der Anwohner wegen der Mieterhöhung vertritt. Er habe den Zustand einiger guter Wohnungen auf die anderen übertragen, dort gebe es aber Mängel. Die gute Wohnlage sei unbegründet. „Das ist allenfalls eine mittlere Wohnlage.“

Auch Vetter verweist auf das Kraftwerk, den Tagebau und die mangelnden Einkaufsmöglichkeiten. Der Anwalt sieht gute Chancen, dass die Mieterhöhung zurückgewiesen werden kann. „Wer ihr aber bereits zugestimmt hat, kann nicht mehr zurück“, sagt Vetter.

Die LEG bleibt indes bei der Mieterhöhung. „Der Gutachter ist kompetent, sehr seriös und unabhängig“, sagt Sprecherin Carolin Gauglitz. Er sei mehrmals vor Ort gewesen, um die Wohnlage zu prüfen.



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