Von LARS HERING, 10.03.08, 21:54h, aktualisiert 10.03.08, 21:55h
Bei 50 Strafpunkten folgt der Rauswurf
Der Förderverein Bewährungshilfe betreibt das Haus mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Unterbringung zahlt der Landschaftsverband Rheinland. „27 Menschen wohnen in Einzelappartements. Vier Sozialarbeiter kümmern sich um sie“, sagt Sozialarbeiterin Elisabeth Hoensbroech. Über 800 Menschen haben hier bereits gelebt und manche damit den ersten Schritt in ein straffreies Leben getan.
Doch das Leben für die 21- bis 55-jährigen, meist männlichen Bewohner ist hart - auch wenn sie freiwillig hier wohnen. „Wer bei uns wohnen will, muss sich bewerben und uns überzeugen, dass er nicht mehr straffällig werden will“, erklärt Hoensbroch. Wer einzieht, muss sich strengen Regeln unterwerfen. Zuerst erarbeiten die Sozialarbeiter mit ihren Klienten einen Plan über Ziele, etwa ob eine Fortbildung gemacht werden soll. Dann werden die Maßnahmen, etwa Vorstellungsgespräche, verbindlich vereinbart. Außerdem müssen noch Pflichten für die Gemeinschaft, etwa Reinigen des Treppenhauses, erfüllt werden. Gewalt ist tabu, Drogen ebenso.
Dass die Regeln befolgt werden, dafür sorgt auch der Leiter des Hauses, Karl-Peter Ochs. Vor dem kräftigen Mann mit den weißen Haaren haben die Bewohner sichtlich Respekt. Etwas unterwürfig wird Ochs etwa von einem jungen Mann gefragt: „Herr Ochs, Sie haben heute ja die Aufsicht. Meine Termine haben so lange gedauert. Darf ich heute später kommen?“ Ein Punktekonto gibt akribisch Auskunft über den Stand der Bewohner. „Wer zu spät kommt oder Termine nicht einhält, bekommt Punkte. Er kann sie mit guten Leistungen wieder abbauen. Bei 50 Punkten ist Schluss.“
Es sind die „Grundtugenden“, so Ochs, die viele erst lernen müssen. „Früh aufstehen, diszipliniert sein, Rückschläge aushalten - das können viele nicht.“ Maximal 18 Monate genießen die Bewohner umfangreiche Hilfe, können in einer Holzwerkstatt arbeiten, bekommen Arbeitsgelegenheiten in Betrieben, ja sogar zinslose Darlehen zum Schuldenabbau. Dass die Regeln streng sind, hat seinen Sinn, meint Ochs: „Jeder Platz hier kostet den Steuerzahler Geld. Dafür kann er eine Gegenleistung verlangen.“ Nämlich den Ex-Straftäter, der es für immer bleibt. Hoffentlich.
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