kalaydo left kalaydo logo
stellen
auto
immobilien
marktplatz
inserieren
Schriftgröße

Pfusch beim Zahnarzt

Erstellt 17.03.08, 19:27h

Bei Mängeln muss die Krankenkasse nach einem Urteil des Landessozialgerichts Schleswig einem Arztwechsel zustimmen. Geklagt hatte eine Patientin, deren Kasse die Weiterbehandlung bei einem anderem Dentisten nicht übernehmen wollte.

Bild: dpa
Bild vergrößern
Patienten können nach einem Gerichts-Urteil leichter den Zahnarzt wechseln.
Bild: dpa
Bild verkleinern
Patienten können nach einem Gerichts-Urteil leichter den Zahnarzt wechseln.
Wenn Patienten beim Zahnarzt schiefe Kronen oder fehlerhafte Brücken eingesetzt bekommen, dürfen sie auf Kosten der Kasse den Arzt wechseln. Das teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit und verweist dabei auf Urteile von Sozialgerichten. Demnach darf die Krankenkasse nicht auf einer Weiterbehandlung bestehen, wenn der Zahnersatz unbrauchbar ist und neu angefertigt werden muss oder eine Nachbesserung für den Patienten unzumutbar ist. Patienten haben in diesen Fällen das Recht, die Behandlung von einem anderen Arzt fortführen zu lassen und ein zweites Mal den Zuschuss von der Kasse zu verlangen.

Krankenkassen versuchten immer wieder, Patienten den Wechsel des Zahnarztes bei Behandlungsmängeln zu verweigern, kritisiert die Verbraucherzentrale. So sollte zum Beispiel eine Patientin in einem jüngst vor dem schleswig-holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig verhandelten Fall zwei Brücken an den Vorderzähnen eingesetzt bekommen, die der Frau zufolge jedoch schief saßen und daher drückten. Nach ihren Schilderungen waren dem Zahnarzt bei der Behandlung zudem mehrere Geräte ausgefallen, worauf er sie mit angeschliffenen Zähnen nach Hause geschickt haben soll.

Die Kasse verweigerte daraufhin zwar die Kostenübernahme für einen Arztwechsel, weil dies gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße und der Arzt bei unbrauchbarem Zahnersatz zur Nachbesserung verpflichtet sei. Das Landessozialgericht sah das aber als unzulässig an und urteilte, die Wirtschaftlichkeit müsse hinter dem Anspruch der Patientin auf einen einwandfreien Zahnersatz zurückstehen (Az.: L 5 KR 57 / 06). Die Richter folgten damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in ähnlichen Fällen. (dpa)



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

WAS.WANN.WO.


Anzeige


rundschau-schulfinder

Finden Sie die passende Schule für Ihr Kind

Stadt:
und
PLZ:
und / oder Schulform
Gymnasium
Hauptschule
Realschule
Gesamtschule


Rundschau-Livekonzert



Bildergalerien


Rundschau auf Facebook

Kölnische Rundschau on Facebook

Rundschau-Service


Rundschau-Quiz


Rundschau-Quiz


Rundschau-Service


Rundschau-Webbewerb


Rundschau-Serie


Serie


Serie


Bussgeldkatalog


Extra


Extra


Dienste