Erstellt 17.03.08, 19:27h
Krankenkassen versuchten immer wieder, Patienten den Wechsel des Zahnarztes bei Behandlungsmängeln zu verweigern, kritisiert die Verbraucherzentrale. So sollte zum Beispiel eine Patientin in einem jüngst vor dem schleswig-holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig verhandelten Fall zwei Brücken an den Vorderzähnen eingesetzt bekommen, die der Frau zufolge jedoch schief saßen und daher drückten. Nach ihren Schilderungen waren dem Zahnarzt bei der Behandlung zudem mehrere Geräte ausgefallen, worauf er sie mit angeschliffenen Zähnen nach Hause geschickt haben soll.
Die Kasse verweigerte daraufhin zwar die Kostenübernahme für einen Arztwechsel, weil dies gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße und der Arzt bei unbrauchbarem Zahnersatz zur Nachbesserung verpflichtet sei. Das Landessozialgericht sah das aber als unzulässig an und urteilte, die Wirtschaftlichkeit müsse hinter dem Anspruch der Patientin auf einen einwandfreien Zahnersatz zurückstehen (Az.: L 5 KR 57 / 06). Die Richter folgten damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in ähnlichen Fällen. (dpa)
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