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„Tod der Tochter war eine Affekt-Tat“

Von ULRIKE SCHÖDEL, 25.03.08, 20:30h

Bonn - Vergangene Woche plädierte die Staatsanwältin im sogenannten Bonner „Ehrenmord-Prozess“ auf lebenslänglich. Nun ergriff die Verteidigung das Wort und verneint, dass die Tat geplant war.

BONN. Das entschiedene „Lebenslänglich" im Plädoyer der Staatsanwältin in der vergangenen Woche hing noch in der Luft, als die Verteidigung gestern im so genannten Bonner „Ehrenmord-Prozess“ das Wort ergriff: Der 66-jährige, syrischstämmige Angeklagte habe den Tod seiner 17-jährigen Tochter vor 15 Jahren keinesfalls geplant. Das furchtbare Geschehen in der Tatnacht Ende August 1993 sei vielmehr eine „Familientragödie, wie es auch in einer deutschen Familie vorfallen könne.“

Eine Stunde lang plädierte Rechtsanwalt Benedikt Pauka vor dem Schwurgericht, und versuchte nachzuweisen, dass der Vater von sechs Kindern kein Mörder ist, sondern seine Tochter „in einer affektiven Aufgeladenheit" erwürgt habe. Am Ende forderte er für seinen Mandanten wegen Totschlags fünfeinhalb Jahre Haft. Zuvor hatte er versucht, den Vorwurf der Heimtücke wie auch den eines niedrigen Beweggrundes zu widerlegen - laut Anklage die beiden entscheidenden Mordmerkmale.

Denn mit „Verletzung der Familienehre" habe die Tötung der 17-Jährigen nichts zu tun, argumentierte Pauka. Die Mitglieder der kurdischen Familie, die in den 80er Jahren nach Deutschland ins Exil gegangen war und in 90ern eingebürgert wurde, seien keine religiösen Fundamentalisten. Die Kinder seien wie deutsche Kinder aufgewachsen, mussten kein Kopftuch tragen und hätten auch keine Moschee besucht.

In der Tatnacht, so das Geständnis des Vaters im Prozess, sei seine Tochter betrunken oder unter Drogen nachts nach Hause gekommen und habe sich auf das Sofa gelegt. In einem Streit soll sie dem ahnungslosen Vater eröffnet haben, dass sie freiwillig der Prostitution nachgehe und dass sie damit viel Geld verdienen wolle. Im übrigen -- so die vom Vater mitgeteilte angebliche Provokation der Tochter - schlafe sie mit wem sie wolle. Über diese „Ungeheuerlichkeit" sei der Vater ausgerastet und habe seine Tochter mit den bloßen Händen erwürgt. Mit einem Seil habe er noch versuchen wollen, einen Selbstmord des Mädchens vorzutäuschen, es dann aber gelassen. Dann habe er seine zwei Neffen gerufen, die ihm helfen sollten, die Leiche aus dem Haus zu transportieren und im Westerwald zu vergraben.

Die Geständnisse, die der 66-Jährige sowohl bei einem verdeckten Ermittler der Kripo wie später auch bei der Polizei gemacht hat, dürften vom Gericht nicht verwertet werden, so der Verteidiger in seinem Plädoyer. Denn diese Einlassungen seien nur unter großem psychischen Druck entstanden. Unter anderem soll der Angeklagte wiederholt inszenierte Erpresseranrufe bekommen haben. Eine Erpressernachricht lag mit einem Seil im Briefkasten, mit den Worten: „Gott hat gegeben, Gott hat genommen."

Einem verdeckten Ermittler, der sich als Ehemann seiner untergetauchten Tochter Lailah H. (Name geändert) ausgegeben hatte und unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden war, erzählte der 66-Jährige, was sich in der Tatnacht zugetragen hatte. Auch dass der Tod geplant war und dass er gemeinsam mit den beiden Neffen in der Nähe von Asbach ein Grab ausgehoben hatte. Lailah H., die das Bild der getöteten Schwester nicht vergessen konnte, war nach knapp 14 Jahren mit dem Geheimnis zur Polizei gegangen: Die 35-Jährige lebt bis heute in Todesangst vor der eigenen Familie und hat im Prozess nur mit einer Maske und vor einer Videokamera gegen ihren Vater und den mitangeklagten 30-jährigen Cousin ausgesagt.

„Die Inszenierung einer Erpressung spricht gegen die Menschenwürde", so der Vorwurf der Verteidigung. Am „Seelenzustand meines Mandanten ist manipuliert" worden, er sei regelrecht zum „Spielball der Ermittlungsbehörden" geworden: Das Ergebnis könne nicht die Ermittlungsmethoden rechtfertigen.

Am Freitag gibt ein zweites Plädoyer der Verteidigung des Neffen; das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.



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