Schriftgröße

„Bund gefordert bei Rauchverbot“

Von MARKUS GRABITZ, 27.03.08, 20:52h

Eigentlich gilt in Berliner Kneipen seit Anfang des Jahres „Rauchen verboten“. Doch mittlerweile haben die Lokale vor allem in Kreuzberg das Rauchverbot außer Kraft gesetzt. Experten beklagen den Flickenteppich an Gesetzen.

Rauchverbot
Bild vergrößern
Minikneipen werden vorläufig vom gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. (Bild: dpa)
Rauchverbot
Bild verkleinern
Minikneipen werden vorläufig vom gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. (Bild: dpa)
BERLIN. Eigentlich gilt in Berliner Kneipen seit Anfang des Jahres „Rauchen verboten“. In den ersten Wochen wurden die Raucher auch tatsächlich nach draußen geschickt. Doch vor allem in Kreuzberg haben die Kneipen längst das Rauchverbot außer Kraft gesetzt. Dass es nicht nur in Kreuzberg, sondern in vielen anderen Ecken der Republik ein massives Vollzugsdefizit beim Nichtraucherschutz gibt, ist dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) ein Dorn im Auge.

Flickenteppich

an Gesetzen

Martina Pötschke-Langer vom DKFZ bemängelte gestern in Berlin: „Wir sind weit entfernt von einem umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland.“ Weil jedes Bundesland eine eigene Regelung getroffen habe, gebe es einen Flickenteppich an Gesetzen. Hinzu kämen viele Ausnahmeregelungen wie im Saarland und in Sachsen, wo in inhabergeführten Kneipen Rauchen erlaubt ist. Das Regelungs-Wirrwarr führe dazu, dass der Nichtraucherschutz von den Bürgern als nicht so konsequent wahrgenommen werde. Das DKFZ rügt die mangelhafte Durchsetzung von Nichtraucherschutzgesetzen in vielen Bundesländern. „Es ist unerträglich, dass in Berlin und anderswo Verstöße nicht geahndet werden“, so Pötschke-Langer. Die Ordnungsämter müssten angewiesen werden, konsequent Bußgelder zu verhängen. Das DKFZ fordert zudem die Bundesregierung auf, den Wildwuchs an Gesetzen zu beenden und für eine bundesweit einheitliche Regelung zu sorgen. Dafür habe der Bund mit Inkrafttreten der Föderalismus-Reform auch die Kompetenz. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern im DKFZ-Auftrag erstellt hat.

Der Bund hänge der irrigen Auffassung an, dass nur die Länder das Rauchen in Gaststätten regeln könnten. Stern: Mit der Föderalismusreform seien aber nur die auf die Wirtschaft bezogenen Teile des Gaststättenrechts in die Länderkompetenz übergegangen. Ein Rauchverbot ziele aber viel mehr auf den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und Gästen. Insofern sei der Bund gefordert. Hoffnung setzt das DKFZ auf Europa: Wenn der Lissaboner Vertrag in Kraft ist, habe die EU-Kommission die Handhabe für ein Rauchverbot, so Stern.



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Anzeige


Newsticker


Rundschau-Forum


Bildergalerien


Videonews Politik


Rundschau-Quiz


Rundschau-Quiz


Rundschau-Serie


Ihre Top-Artikel


Aktion


Ihre Meinung


SERVICE


Extra


Dienste