Von MARKUS GRABITZ, 27.03.08, 20:52h
Flickenteppich
an Gesetzen
Martina Pötschke-Langer vom DKFZ bemängelte gestern in Berlin: „Wir sind weit entfernt von einem umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland.“ Weil jedes Bundesland eine eigene Regelung getroffen habe, gebe es einen Flickenteppich an Gesetzen. Hinzu kämen viele Ausnahmeregelungen wie im Saarland und in Sachsen, wo in inhabergeführten Kneipen Rauchen erlaubt ist. Das Regelungs-Wirrwarr führe dazu, dass der Nichtraucherschutz von den Bürgern als nicht so konsequent wahrgenommen werde. Das DKFZ rügt die mangelhafte Durchsetzung von Nichtraucherschutzgesetzen in vielen Bundesländern. „Es ist unerträglich, dass in Berlin und anderswo Verstöße nicht geahndet werden“, so Pötschke-Langer. Die Ordnungsämter müssten angewiesen werden, konsequent Bußgelder zu verhängen. Das DKFZ fordert zudem die Bundesregierung auf, den Wildwuchs an Gesetzen zu beenden und für eine bundesweit einheitliche Regelung zu sorgen. Dafür habe der Bund mit Inkrafttreten der Föderalismus-Reform auch die Kompetenz. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern im DKFZ-Auftrag erstellt hat.
Der Bund hänge der irrigen Auffassung an, dass nur die Länder das Rauchen in Gaststätten regeln könnten. Stern: Mit der Föderalismusreform seien aber nur die auf die Wirtschaft bezogenen Teile des Gaststättenrechts in die Länderkompetenz übergegangen. Ein Rauchverbot ziele aber viel mehr auf den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und Gästen. Insofern sei der Bund gefordert. Hoffnung setzt das DKFZ auf Europa: Wenn der Lissaboner Vertrag in Kraft ist, habe die EU-Kommission die Handhabe für ein Rauchverbot, so Stern.
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