Von URLIKE SCHÖDEL, 18.03.08, 21:51h, aktualisiert 20.03.08, 09:37h
Die Wahrheit in diesem Fall zu finden, hielt auch die Staatsanwältin für „äußerst kompliziert". Nicht zuletzt, weil das Verbrechen „in einem fremden Kulturkreis" spielt, deren soziale oder religiöse Regeln nur schwer zu bewerten seien. Nach einstündigem Plädoyer aber war die Anklägerin gestern sehr sicher: Der 65-jährige, syrischstämmige Angeklagte hat die Tötung seiner 17-jährigen Tochter gemeinsam mit zwei Neffen geplant und das Mädchen im August 1993 mit einem Seil erdrosselt. Wegen heimtückischen Mordes forderte die Staatsanwältin eine lebenslange Haftstrafe für das Familienoberhaupt; für den mitangeklagten Neffen - der zweite lebt wieder in Syrien - plädierte sie wegen Beihilfe zum Mord auf neun Jahre Haft.
Der Hintergrund für die Tat, laut Anklägerin: Die 17-Jährige habe sich nicht den Wertevorstellungen der Familie beugen wollen; sie habe wie deutsche Mädchen leben wollen. Nach einer gescheiterten Zwangs-Ehe in der Türkei und einer ungewollten Schwangerschaft rutschte sie ab in eine Halbwelt mit Drogen und Prostitution: „Meine Tochter hat Schande über die Familie gebracht", hatte der Vater in den Ermittlungen erklärt, deswegen habe sie sterben müssen. Im Prozess hatte er jedoch die Version zu seinen Gunsten abgeändert: Er habe die 17-Jährige im Affekt getötet, nachdem sie ihn im Streit beleidigt und provoziert habe.
Im völligen Widerspruch dazu steht die Aussage der älteren Schwester der Getöteten, der das Geschehen über 14 Jahre keine Ruhe gelassen hat und die sich 2004 mit dem Familiengeheimnis an die Polizei gewandt hatte. Nach Aussage der heute 35-Jährigen war der Tod der Schwester geplant gewesen: Ihr Vater wie auch zwei Neffen hätten nach ihrer Arbeit im Westerwald gemeinsam eine Grube ausgehoben und mit Ästen bedeckt, um später die Leiche verschwinden lassen zu können. So zumindest habe es ihr der Vater damals erzählt. Die 35-Jährige war in der Tatnacht aus dem Schlaf geweckt worden und musste nach eigener Aussage an dem Seil ziehen, das noch um den Hals ihrer toten Schwester lag. Dabei sei ihr gedroht worden: „Wenn du dich nicht nach unseren Regeln verhältst, passiert dir dasselbe." Dann sollen der Vater und die beiden Neffen ihre tote Schwester in einer Kiste aus dem Haus getragen und in den Westerwald gefahren haben. Später hieß es, die Tochter sei weggelaufen. Keiner hatte sie vermisst.
Die Staatsanwältin hat bei der Zeugin „keinerlei Zweifel am Wahrheitsgehalt" ihrer Aussage: Allein schon die jahrelange Todesangst vor der eigenen Familie mache ihre Aussage glaubwürdig. Der Angeklagte habe nicht nur eine Tochter getötet, sondern auch das Leben der zweiten Tochter zerstört. Weil er sie in das Horrorszenario hineinzog, habe er ihr Leben zur Hölle gemacht.
Die Verteidigung soll nach Ostern plädieren.
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