Von DANIEL TAAB, 03.04.08, 21:58h
Der namhafte Kölner Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Friedrich Krull soll von dem Anführer der Jugendgang Thomas M. und seinem Komplizen Kevin K. ein psychiatrisches Gutachten erstellen. Dabei geht es um die Schuldfähigkeit, die Zurechnungsfähigkeit und mögliche Entwicklungsdefizite bei den beiden Angeklagten. Beim ersten Prozess im Jahr 2006 wurden die als gefährlich eingestuften Jugendlichen nicht begutachtet.
Am 4. Juli ist Richter Hahn geladen; er leitete die erste Verhandlung. Der Vorsitzende verurteilte die Angeklagten zu Bewährungsstrafen und wurde daraufhin vom Bundesgerichtshof (BGH) für sein mildes Urteil kritisiert. Im Dezember 2007 hob der BGH die Urteile auf. Für seine Aussage im Zeugenstand muss sich Richter Hansel nun eine Aussagegenehmigung von Landgerichtspräsident Helmut Zerbes einholen. Es gilt als sicher, dass Zerbes diese Genehmigung erteilt.
Unterdessen wurde bekannt, dass es wegen der Verfehlungen des Kevin K. an den Karnevalstagen keinen eigenen Prozess geben wird. Hansel kündigte an, dass er die Schlägerei in der KVB direkt mitverhandelt. Der „Bickendorf-Gangster“ hatte seinem Opfer mit gezielten Faustschlägen das Jochbein gebrochen und einen weiteren Kontrahenten erheblich verletzt. Nach der Attacke war der mittlerweile 18-Jährige geflüchtet und wurde tagelang gesucht. Nach einem Tipp klickten dann in Höhenberg die Handschellen. Seitdem sitzt Kevin in Untersuchungshaft und wird wohl noch bei der Neuauflage des Prozesses am 27. Juni in Haft sitzen.
Die „Bickendorf-Gangster“ sorgten für Schlagzeilen, weil sie von November 2005 bis März 2006 einen gesamten Stadtteil tyrannisierten und ihre Opfer misshandelten.
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