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Schonfrist für Schulschwänzer

Von TOBIAS STRÄTER, 19.04.08, 12:56h

Auf den Herbst haben die Innenminister von Bund und Ländern die Entscheidung über Maßnahmen gegen Jugendkriminalität verschoben. Ein Bestandteil des Pakets ist der Kampf gegen notorische Schulschwänzer.

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Schulschwänzer sollen zur Kasse gebeten werden.
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Schulschwänzer sollen zur Kasse gebeten werden.
KÖLN. Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz in Brandenburg die Entscheidung über Maßnahmen gegen Jugendkriminalität in den Herbst verschoben. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe Empfehlungen erstellen. Ein Bestandteil des Pakets ist der Kampf gegen Schulschwänzer, da im notorischen Fernbleiben vom Unterricht ein möglicher Einstieg in eine kriminelle Laufbahn gesehen wird.

Diesen Zusammenhang führt der Kriminalist Klaus Boers von der Universität Münster auf die erhöhte Zahl an Möglichkeiten zurück. „Ohne Aufsicht durch einen Lehrer sind manche Jugendliche schnell versucht, irgendwelche Dummheiten zu machen.“

Als mögliche Gegenmaßnahme hat der Hamburger Innensenator Udo Nagel deshalb vorgeschlagen, mit den großen Kaufhäusern und Elektronikmärkten zu vereinbaren, dass Spielkonsolen erst nach der Schulzeit ab 15 Uhr freigeschaltet werden. Damit soll ein Anreiz zum Schulschwänzen beseitigt werden.

Die Reaktionen bei den betroffenen Unternehmen fallen unterschiedlich aus. Jörg Howe, Sprecher von Arcandor, zu der die Karstadt-Warenhäuser gehören, begrüßt den Vorstoß der Innenminister. „Wir setzen das Konzept in unseren Häusern bereits auf freiwilliger Basis um. Die Konsolen werden meist erst ab 14 Uhr eingeschaltet und zuvor nur bei Anfragen erwachsener Kunden freigegeben“, so Howe. Zudem sei das Personal angewiesen, Jugendliche während den Unterrichtszeiten gezielt anzusprechen. „Wir sind uns bewusst, dass die Konsolen ein Anreiz sein können, der Schule fernzubleiben. Deshalb kontrollieren wir das Angebot.“ Beim Kölner Handelsriesen Rewe, denen die ProMärkte angehören, läuft der Vorschlag aus der Politik hingegen noch ins Leere. „Wir sehen keinen direkten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit der Konsolen und dem Impuls, die Schule zu schwänzen“, sagt Sprecher Andreas Krämer. Die Gründe für Schulverweigerung seien komplexer.

Positive Erfahrungen mit der Regelung hat die Stadt Nürnberg vorzuweisen, wo das Konsolenverbot während der Schulzeit bereits seit 1998 Teil eines umfassenden Schulschwänzerprojektes ist.

Schon 14-Jährige müssen bezahlen

Die im dortigen Konzept verankerte Mischung aus repressiven und präventiven Maßnahmen wird aber auch in NRW eingesetzt. So sieht das neue Schulgesetz vor, das schon 14-Jährige mit Geldstrafen belegt werden können. „Auch Schüler sollten die Folgen ihres Handelns zu spüren bekommen“, erklärt Andrej Priboschek, Sprecher des Bildungsministeriums. Ein Fernbleiben bis zu 20 Tagen wird bei über 14-Jährigen mit einem Bußgeld von 102 Euro geahndet, ab 20 Tagen wird der doppelte Betrag fällig. Werden Eltern unter 14-Jähriger belangt, steigen die Summen auf 155 bzw. 255 Euro an.

Auf der anderen Seite unterstützt das Land aber auch verschiedene Projekte, um Schulmüde wieder für Unterricht zu begeistern. So setzt das Projekt „Die zweite Chance“ auf spezielle Lernanreize, während das „Betriebs- und Schulprojekt“ (BUS) vor allem Praxisnähe fördert.



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