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Klage

Noch keine Entscheidung über Rauchverbot

Erstellt 11.06.08, 16:51h, aktualisiert 11.06.08, 17:02h

Karlsruhe/Berlin - Richtig schlauer war am Ende keiner. "Ich gehe mit derselben Hoffnung hier raus, mit der ich reingekommen bin", sagte der Tübinger Wirt Uli Neu, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit seiner Klage gegen das Rauchverbot in Baden-Württemberg auseinandergesetzt hatte. Eine Kneipenbesitzerin aus Berlin und ein Diskothekenbetreiber aus Heilbronn versuchten ebenfalls, Deutschlands oberste Richter auf ihre Seite zu ziehen. Auf eine Entscheidung aus Karlsruhe muss das Wirte-Trio nun bis Ende Juli warten. Diese wird dann allerdings richtungsweisend sein für die gesamte deutsche Kneipenlandschaft.

Auf dem Prüfstand ständen formell zwar nur die Gesetze zum Nichtraucherschutz in Berlin und Baden-Württemberg, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor der versammelten Riege aus Gesundheitsexperten und Gastronomieverbänden, Politikern, Juristen und Lobbyisten. "Darüber hinaus sind die heutigen Verfahren jedoch exemplarisch für eine Reihe von weiteren Verfassungsbeschwerden, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind."

Die beiden Kneipiers aus Berlin und Tübingen ziehen gegen das Gesetz zu Felde, weil sie bei den rigiden Regelungen eine Ausnahme für ihre kleinen Kneipen vermissen. Da diese anders als größere Gaststätten abgetrennte Raucherräume schon aus Platzgründen nicht ausweisen könnten, blieben viele Kunden aus. "Dadurch verzeichnen sie Umsatzeinbußen zwischen 20 und 40 Prozent. Das ist ruinös", kritisiert der frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), der einen der Wirte vertritt. Auch Uli Neu findet deutliche Worte: "Es geht schlicht und einfach um meine Existenz."

Außerdem sollten Nichtraucher nach Überzeugung der Kläger letztlich die Wahl haben, bevor sie ein Lokal beträten. Voraussetzung: eine etwa in Spanien gebräuchliche Kennzeichnungspflicht für Gaststätten, mit der Wirte anzeigen können, ob sie das Rauchen erlauben oder nicht. "Ein Kunde kann dann vor der Türe einer Gaststätte selbst entscheiden, sich bewusst einer Raucherkneipe auszusetzen oder eine Ecke weiterzugehen", meint Anwalt Heinrich Amadeus Wolf.

Der Heilbronner Diskothekenbesitzer klagt, weil in seinem Laden wegen eines absoluten Rauchverbots auch in separaten Räumen nicht gequalmt werden darf - egal, wie viel Platz so einer Disco zur Verfügung steht. Wie seine Kollegen sieht er unter anderem seine Eigentumsgarantie verletzt und macht Berufsfreiheit geltend.

Das Deutsche Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg ist dagegen überzeugt: Der Nichtraucherschutz hat bereits im ersten Jahr seines Bestehens "eine dramatische Verbesserung der gesundheitlichen Situation" gebracht. Von Umsatzverlusten könne auf lange Sicht kaum die Rede sein, versucht Martina Pötschke-Langer, Leiterin der DKFZ-Krebsprävention, die Verfassungsrichter zu überzeugen. In einigen Bundesländern, aber auch in Irland oder Australien seien trotz des Rauchverbots anfängliche Verluste inzwischen wieder weitgehend ausgeglichen. "Je länger das Rauchverbot herrscht, umso stabiler sind die Umsätze und so sicherer sind die Arbeitsplätze."

Dem widerspricht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband. "Nur jeder zehnte Gastronom und elf Prozent der Hotellerie sehen positive Auswirkungen durch das Gesetz", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Dagegen verzeichneten fast zwei Drittel der Bars und Kneipen Umsatzeinbußen von teilweise mehr als 20 Prozent.

Der Berliner Senat argumentierte zuvor, es gehe bei der Entscheidung um eine Abwägung des Gemeinwohls. Mit dem Berliner Rauchverbot solle sichergestellt werden, "dass Gäste in jede Kneipe gehen können, ohne gefährdet zu sein", sagte der juristische Vertreter der Gesundheitsverwaltung, Peter Daniels. Umsatzeinbußen von kleinen Kneipen mit nur einem Raum "sind hinzunehmen vor dem hohen Recht des Gesundheitsschutzes". (dpa)



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