Erstellt 20.06.08, 22:00h
Wir zweifeln die Argumentation des Gutachtens an, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, erklärt Jedrau. Der dafür zuständige Fachanwalt habe unter anderem festgestellt, dass das Bürgerbegehren sich nicht auf eine Sachentscheidung beziehe. Der Rat habe in seinem Beschluss vom 30. August 2007 lediglich den Wunsch geäußert, den Godorfer Hafen auszubauen. Somit handele es sich um ein politisches Votum, gegen das kein Bürgerbegehren angestrengt werden könne. Jedrau hält das für nicht zutreffend. Tatsächlich habe die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) dem Rat die Entscheidung übertragen, den existierenden Planfeststellungsbeschluss auszunutzen und den Godorfer Hafen auszubauen. Es handelt sich also sehr wohl um eine Sachentscheidung.
Grüne: Hafen wird
Wahlkampfthema
Die Stadt vertritt hingegen weiter ihre Auffassung vom 29. Januar. Wir sind der Meinung, dass der Wortlaut der Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht präzise und klar genug war, sagt Stadtdirektor Guido Kahlen. Darüber hinaus sei der Planfeststellungsbeschluss noch nicht bestandskräftig. Die Stadt hat keinen Grund, ihre Rechtsposition zu ändern, weil diese exakt überprüft wurde.
Jedrau erwartet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Ende Dezember. Danach gebe es die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu klagen, eine Entscheidung in zweiter Instanz werde erst in einem Jahr vorliegen. Da sich aus Gründen der Gesichtswahrung niemand einen Rückzug leisten kann, wird es dazu kommen, ist sich Grünen-Fraktionsvize Jörg Frank sicher. Die Grünen, die das Bürgerbegehren unterstützen, wollen den Hafenausbau zum Wahlkampfthema machen.
Da der Baubeginn für das erste Quartal 2010 vorgesehen ist, könne bei Erfolg des Bürgerbegehrens die Hafenerweiterung noch vollständig aufgehalten werden, so Jedrau. (att)
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