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Rauchverbot

Keine „Fluppenstreife“

Von MANFRED REINNARTH, 27.06.08, 23:05h

Der Chef des Ordnungsamtes Robert Kilp hat gar kein Personal, um ab Dienstag in 2500 Restaurants und Diskotheken auf Raucherjagd zu gehen. In Zukunft drohen Gastwirten und Gästen aber saftige Strafen, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten.

Köln - „Es wird keine Fluppenstreife geben“, stellte Robert Kilp klar. Der Chef des Ordnungsamtes hat gar kein Personal, um ab Dienstag in 2500 Restaurants und Diskotheken auf Raucherjagd zu gehen. „Wenn dann das Nichtraucherschutzgesetz des Landes in Kraft tritt, werden wir bei den ganz normalen Kontrollen in Gaststätten auch auf das Rauchverbot achten.“ Wer beim Besuch der Ordnungshüter trotz Verbots im Lokal raucht, bekommt - je nach Reaktion - einen Bußgeldbescheid. „Bei jemandem, der das Rauchverbot nur vergessen hat, können wir ein Auge zudrücken. Wer sich strikt weigert, zahlt 35 Euro“, sagt Kilp. Auch mit Gastwirten, die sich den Regelungen verweigern, will er nicht zimperlich umgehen. „Wer trotz Ermahnung nichts gegen das Rauchen unternimmt oder gar Aschenbecher auf die Tische stellt, wird bestraft.“

Bei der Auslegung der Gesetze sind sich Ordnungshüter und Gastronomen keineswegs einig. Was passiert mit den rund 800 Eck- und Veedelskneipen? Während Kilp strikt ablehnt, dass der Zugang zu einem rauchfreien Speiseraum durch eine verrauchte Thekenzone führen darf, vertritt Christoph Becker, der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättengewerbes, eine andere Ansicht. Ebenso ist strittig, ob Nichtrauchern der Weg zur Toilette durch einen Raucherbereich zugemutet werden darf. „Wir haben in Absprache mit dem Land einen Leitfaden für Raucherclubs zusammengestellt, den Mitglieder auf unserer Verbandsseite im Internet herunterladen können“, erklärte Becker. Doch Kilp warnt: „Ein Raucherclub ist ein Umgehungstatbestand. In einer Kneipe wird nicht nur ,in geringen Mengen etwas konsumiert, wie es im Gesetz steht.“

Das Prinzip des Raucherclubs ist aber die „geschlossene Gesellschaft“, und die darf rauchen. „Dazu bedarf es eines Vereins. Der muss nicht registriert sein, aber seine Mitglieder führen und Beiträge erheben“, sagt Kilp. Die Pflicht zur Beitragserhebung aber dementiert der Gaststättenverband. - reichlich Raum für Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Die Wirte befürchten zudem Umsatzeinbußen, Kneipennachbarn den Lärm durch rauchende Gäste vor der Türe. Aber auch dafür muss der Wirt gerade stehen.



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