Von Bettina Grönewald, 30.06.08, 11:21h
Das neue Nichtraucherschutzgesetz erlaube Ausnahmen ausdrücklich, sagte Papke der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Düsseldorf. "Je näher das Rauchverbot rückt, desto unverständlicher wird, weshalb das zuständige Gesundheitsministerium die Chancen der Innovationsklausel ungenutzt lässt."
Die im Gesetz verankerte Innovationsklausel lässt Ausnahmen zu, wenn "durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet wird". Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte betont, die Klausel könne derzeit nicht zur Anwendung kommen, weil es solche Geräte noch nicht gebe. Das seit Jahresbeginn in allen öffentlichen Gebäuden geltende Rauchverbot wird zum 1. Juli auch in Gaststätten wirksam.
"Im Ministerium gibt es seit Monaten keinerlei Initiative, wie man den Vorgaben entsprechen könnte", kritisierte Papke. "Man kann nicht sagen, es gibt keine geeigneten Geräte, wenn man gar keine Grenzwerte definiert. Dazu hätte es längst ein Gutachten geben müssen."
Es sei nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in kleinen Kneipen für rechtswidrig erkläre, sagte Papke. "Umso wichtiger wäre es, wenn wir in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich eine bundesweit vorbildliche und rechtssichere Lösung für die Eckkneipen präsentieren könnten". Das höchste deutsche Gericht hat angekündigt, bis Ende Juli ein Urteil zum Rauchverbot in Gaststätten zu verkünden.
"In tausenden Eckkneipen geht die Existenzangst um, weil die Wirte massive Umsatzeinbußen befürchten, wenn ihre Gäste nicht mehr rauchen dürfen", sagte Papke. Für kleine Kneipen, die keinen getrennten Raucherraum ausweisen könnten, wäre der Einbau geeigneter Entlüftungsanlagen "eine Riesenchance", unterstrich der Freidemokrat. "Das Rauchverbot könnte überflüssig werden, ohne dass der Nichtraucherschutz darunter leiden müsste." Bislang seien etwa ein Dutzend Anbieter mit unterschiedlichen Luftfiltertechniken am Markt.
(dpa)
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