Erstellt 04.08.08, 20:22h, aktualisiert 04.08.08, 20:47h
Vize-Regierungssprecher Thomas Steg betonte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfe nicht als Entscheidung gegen den Nichtraucher-Schutz gedeutet werden. Eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht möglich, da für die Gaststätten die Länder zuständig sind. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will das Thema auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober setzen.
Unterdessen entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, dass in den Ein-Raum-Gaststätten des Landes weiter geraucht werden darf. Die Ausnahmeregelung für Inhaber-Kneipen ohne Beschäftigte - die sogar den Eintritt Minderjähriger in Raucherkneipen gestattet - wurde um drei Monate verlängert. (dpa)
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