Erstellt 06.08.08, 07:18h
Die 4. Strafkammer des Bonner Landgerichts verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten nun zu vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen Menschenhandels, Zuhälterei und schwerer Körperverletzung.
Kennen gelernt hatte Kerstin P. ihren späteren Zuhälter 1999 in Krefeld. Die damals 17-Jährige besuchte die Sonderschule. Mehmet M. arbeitete in der Imbissbude seiner Familie. Schnell verliebte sich die junge Frau in den Familienvater, der behauptete, er habe sich von seiner Frau getrennt und über eine gemeinsamen Zukunft sprach. Doch dann kam alles anders. Nach scherzhaften Äußerungen des Angeklagten, Kerstin P. könne für ihn als Prostituierte arbeiten, bedrohte er sie einen Tag nach ihrem 18. Geburtstag mit einer Pistole und zwang sie zur Prostitution. Über fünf Jahre musste sie ihren Körper verkaufen, wurde permanent von ihrem Zuhälter kontrolliert, der sie verprügelte, physisch und psychisch unter Druck setzte. Von ihrem Geld sah die junge Frau nie etwas. Während sich Kerstin P. mit einem schnellen Brötchen auf die Hand zufrieden geben musste, ließ es sich ihr Zuhälter gut gehen und kassierte zusätzlich öffentliche Unterstützung.
Erst nach mehreren Versuchen gelang der jungen Frau 2005 die Flucht. Nachdem sie erneut geäußert hatte, sie wolle aufhören, verletzte Mehmet M. sein Opfer mit einem Messer am Bein. Die junge Frau nahm all ihren Mut zusammen, wandte sich an die Polizei, die sie in einem Hotel in Sicherheit brachte, und sagte endlich gegen ihren Peiniger aus. Kerstin P. absolviert heute eine Ausbildung.
Warum sie nach diesen Erfahrungen nebenbei immer noch im Rotlicht-Milieu tätig ist, sie arbeitet nun in die eigene Tasche, das steht auf einem anderen Blatt. (as)
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