Erstellt 04.09.08, 20:06h
Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (AZ: 5 U 51 / 08) und wies damit die Berufung des bereits in erster Instanz unterlegenen Chirurgen zurück. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss noch entschieden werden. (dpa)
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige