Schriftgröße

Kriminalität

Später Sieg im „Zwitterprozess“

Erstellt 04.09.08, 20:06h

Im Kölner „Zwitterprozess“ hat eine Krankenpflegerin auch im Berufungsverfahren einen juristischen Sieg über einen Chirurgen erzielt. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss noch entschieden werden.

KÖLN - Der Mediziner habe der heute 49-Jährigen in einem rechtswidrigen operativen Eingriff vor 31 Jahren die inneren weiblichen Geschlechtsorgane ohne vorherige ausreichende Aufklärung entnommen und sie damit „schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt“.

Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (AZ: 5 U 51 / 08) und wies damit die Berufung des bereits in erster Instanz unterlegenen Chirurgen zurück. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss noch entschieden werden. (dpa)



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


RHEINLAND WETTER


Anzeige


Bildergalerien


Videonews Welt


Rundschau-Forum


Rundschau-Service


Ihre Top-Artikel



SERVICE



Extra


Dienste