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Hans Arp

Späte Flucht aus der Grauzone

Von Bernward Althoff, 08.09.08, 20:25h

Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Arp-Museums im September 2007 hatte es wiederholt Diskussionen darüber gegeben, ob posthume Güsse ausstellungswürdig sind. So existieren auch Arp-Werke, die erst nach dem Tod des Bildhauers Hans Arp gegossen wurden.

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Die Bronzeplastik "Schachfigur" von Hans Arp aus dem Jahr 1958 steht im Arp-Museum Remagen-Rolandseck. (Bild: dpa)
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Die Bronzeplastik "Schachfigur" von Hans Arp aus dem Jahr 1958 steht im Arp-Museum Remagen-Rolandseck. (Bild: dpa)
ROLANDSECK - „Posthum“, so steht"s bei Wikipedia, bedeutet „nach dem Tod (eintretend)“. Nach dem Tode des großen Dada-Künstlers Hans Arp ist allerhand „eingetreten“, was Kunstkritiker, Museumsdirektoren, Ausstellungsmacher, Kunsthändler, Urheberrechts-Juristen und nicht zuletzt Nachlass-Erben, gewiefte Anwälte und Gerichte beschäftigt.

Bei der Diskussion um „posthume Nachgüsse“ von Skulpturen gehts nicht um feingeistiges Parlieren auf Wolke sieben, sondern um viel Geld. Was ist ein Original, was ein Nachguss, eine Reproduktion oder gar Fälschung?

Bei dieser „Gemengelage“ verwundert es nicht, dass gestern das öffentliche Symposium um „Posthume Güsse“ im Arp-Museum Rolandseck rund 200 Gäste in den Meier-Bau lockte. Das Museum, „gebranntes Kind“ in Sachen Nachgüssen, hatte mit dieser Veranstaltung die Flucht nach vorne angetreten. Das gilt es zu loben, freilich kam das Haus und die oft kritisierte Qualität seiner 400 Werke umfassenden Arp-Sammlung nicht ungeschoren davon.

Arp-Experte Gert Reising rechnete anhand der „Stern“-Skulptur von Hans Arp penibel nach, dass von zwölf existierenden Formen (Marmor und Metall) nur drei als „gesichert“ gelten, also von Hans Arp zu Lebzeiten mit dem Einverständnis eines Gusses versehen wurden. „Die Herkunft aller anderen Formen ist dubios“, befand Reising.

Was für Arp gilt, gilt auch für Barlach, Lehmbruck, Maillol, Rodin oder auch Henry Moore. Ursel Berger, Leiterin des Berliner Kolbe-Museums, stellte fest: „Posthume Güsse und Nachgüsse gibt es von allen Künstlern.“ Sie sprach von einer „Grauzone“, in der man sich befinde. „Händler, Kunstsammler, aber auch Kunstkritiker sollten nicht blindwütig polemisieren, sondern sorgfältig prüfen.“ Der Kunstkritiker Eduard Beaucamp empfiehlt, dass man sich in Deutschland, wo Kunsthandel und Museen bisher eher lax mit der Herkunft von Güssen umgingen, ein Beispiel an den USA nehmen solle, wo bereits seit den frühen 70er Jahren eine akribische Erforschung von Güssen vorgenommen werde. „So wird eine wundersame Werkvermehrung wie im Falle Arp verhindert.“

Der Bonner Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied von VG Bild-Kunst, Gerhard Pfennig, zitierte aus dem Urheberrechts-Gesetz: „Beim Werk handelt es sich um eine persönlich geistige Schöpfung, beim Original um ein Werk mit persönlicher Mitwirkung des Urhebers.“ Pfennig erwähnte ein Zitat von Werner Spies: „Picasso pinkelte auf seine Plastiken, um eine Patinierung zu erreichen.“

Was nach dem Tode eines Künstlers entstehe, sei kein Original mehr. Freilich handele es sich aber bei posthumen Nachgüssen nicht automatisch um bloße Reproduktionen, sondern um Kunstwerke, die dem Original nahe kämen. Summarisch erklärte Gerhard Pfennig: „Eine Deklarierung des Gusses ist wichtig, Klarheit und Wahrheit.“ Letzteres sollten sich besonders die Nachlass-Erben ins Stammbuch schreiben, die oft nach Jahrzehnten noch mit massenhaften Nachgüssen dubioser Herkunft noch mal richtig abkassieren würden.

Auch Lempertz-Inhaber Henrik Hanstein forderte genaue Anweisungen von Künstlern und Erben zum Umgang mit der Kunst: „Der Kunsthandel kann ja schwer genauer sein als die Urheber.“ So blieb, auch nach der Podiumsdiskussion, eine zentrale Forderung: die nach Transparenz.



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