Von Markus Grabitz, 06.10.08, 21:48h, aktualisiert 07.10.08, 12:59h
Welchen Zweck hat die Garantie-Erklärung?
Es geht darum, das Vertrauen unter den Sparern zu stärken. Die Regierung will unbedingt Panik vermeiden. Es gilt zu verhindern, dass die ohnehin in Geldgeschäften zu Nervosität neigenden Deutschen die Banken stürmen und ihre Konten plündern. Ein derartiger „Bank-Run“ der Massen hätte verheerende Folgen: Schlimmstenfalls würde das gesamte Finanzsystem zusammen brechen. Die Regierung hatte sich zur Garantieerklärung genötigt gesehen, nachdem es aus dem Euro-Raum ernstzunehmende Hinweise gab, dass Sparer im großen Stil Guthaben entnommen haben. Es war Besorgnis erregend, dass außerhalb Deutschlands der Bargeldbedarf in den letzten Tagen kräftig gestiegen. Eine Rolle spielte zudem: Irland hat vor einigen Tagen eine Staatsgarantie für die Banken auf der Insel abgegeben. Die Bundesregierung musste damit befürchten, dass deutsche Sparer aus Sorge um die Sicherheit ihrer Einlagen Geld von deutschen Banken abziehen und nach Irland transferieren.
Was garantiert die Regierung den Sparern?
Die Bundesregierung verspricht: Kein einziger Sparer läuft Gefahr, im Fall einer Bankenpleite Verluste bei seinen Einlagen bei irgend einer deutschen Banken hinnehmen zu müssen. Diese Garantiererklärung gilt für alle Privatpersonen, nicht aber für juristische Personen oder institutionelle Anleger. Geschützt ist damit der Wert von sämtlichen Spar- und Girokonten sowie Termineinlagen bei in Deutschland ansässigen Instituten. Geldmarktfonds sind ebenso wenig geschützt wie Aktien oder sonstige Fonds. Dabei geht es um erhebliche Summen: Allein auf den Sparkonten deutscher Institute liegen 568 Milliarden Euro. Spar- und Girokonten zusammen enthalten zusammen wahrscheinlich ein Vermögen zwischen 800 und 1200 Milliarden Euro. Die genaue Summe lasse sich kurzfristig nicht abschätzen, hieß es gestern im Bundesfinanzministerium.
Wie verbindlich ist die Garantie-Erklärung?
Die Regierung betont immer wieder, dass es sich um eine „politische Erklärung“ handelt. Allerdings mit enormem Gewicht: Es handele sich um ein „belastbares Versprechen“ an die Sparer, hinter dem die Regierung, die Koalitionsparteien sowie weite Teile der Opposition stünden. Mit ihrer gesamten Kraft und ihrem ganzen Willen, so der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, stelle sich die deutsche Volkswirtschaft - immerhin die drittgrößte Wirtschaftsnation - hinter die Sparer. Damit unterstreicht die Bundesregierung, wie wichtig ein funktionierendes Finanzsystem und der Zugang von Unternehmern zu Krediten für die deutsche Wirtschaft ist.
Bekommt der deutsche Sparer es schriftlich?
Nein, die Regierung will kein eigenes Gesetz zu der Garantie verabschieden. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte: Es handele sich um eine „sehr belastbare und ausdrückliche Verbürgung“. Die Tragweite dieses Versprechens sei größer als eine gesetzliche Notifizierung. Wörtlich ergänzte der Sprecher des Finanzministers: „Sie können davon ausgehen, dass die Bundesregierung ihr Versprechen gegenüber den Sparern auch einlösen würde.“
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22. April 2012,
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