Von Antje Stillger, 31.01.10, 00:00h
Finanzberater stellte Flüssigkeit sicher
Immer wieder rief Magda W. bei der Seniorin an, besorgte ihr Prospekte einer Sterbehilfe-Organisation und einen Aufnahme-Antrag. Während eines Telefonats mit ihrem langjährigen Finanz-Berater bei ihrer Hausbank verriet die Altenheimbewohnerin, dass ihr jemand ein Mittel zur Sterbehilfe aus der Schweiz mit bringen wollte. Der Bankangestellte schlug daraufhin einen Termin in seiner Filiale vor, um über alles zu reden. Doch dort tauchte Magda W. gemeinsam mit der alten Dame auf und stellte ungewöhnlich viele Fragen zum Vermögensstand der 94-Jährigen. Der 47-jährige Angestellte weigerte sich jedoch, Details preiszugeben.
Während des Gesprächs habe ihm die Seniorin, so der Bankangestellte im Zeugenstand, „vielsagende Blicke zugeworfen“ und habe ihm ins Ohr geflüstert: „Wir können nicht reden.“ Später rief der Bankkaufmann die alte Dame an, die ihm gestand, dass sie das todbringende Mittel bereits habe. Kurzentschlossen fuhr der 47-Jährige ins Altersheim und stellte das Fläschchen mit der Flüssigkeit sicher. Hier erfuhr er auch, dass es ein neues handschriftliches Testament gab, in dem Magda W. als Alleinerbin eingesetzt war.
Entschlossen erstattete er nun Anzeige und veranlasste, initiiert durch die Kriminalpolizei, die eindeutig „Gefahr in Verzug“ sah, dass die alte Frau umgehend ihr letztes Testament widerrief.
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