Schriftgröße

Prozess

Seniorin todbringende Flüssigkeit besorgt

Von Antje Stillger, 31.01.10, 00:00h

Wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln verurteilte das Bonner Amtsgericht eine 54-jährige Hausfrau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro.

Prozess
Bild vergrößern
Wegen versuchter Sterbehilfe muss sich eine Frau vor Gericht verantworten. (Symbolbild: dpa)
Prozess
Bild verkleinern
Wegen versuchter Sterbehilfe muss sich eine Frau vor Gericht verantworten. (Symbolbild: dpa)
BORNHEIM - Das Prekäre an dem Fall: Die Verurteilte hatte für eine 94-jährige Bewohnerin in einem Bornheimer Altersheim ein Mittel besorgt, das zunächst einen tiefen Schlaf und später den Tod durch Ersticken herbeiführt. Obwohl sich die 94-Jährige Anfang des Jahres noch bester körperlicher und geistiger Gesundheit erfreute, hatte sie mehrmals geäußert, dass sie aus dem Leben scheiden möchte. Diesen Wunsch erfuhr auch die 54-Jährige, die Tochter einer guten Freundin der alten Dame. Sie erklärte sich dazu bereit, ein Mittel zur Sterbehilfe in der Schweiz zu besorgen. Für ihre Hotelausgaben, das Medikament und ihre Reisekosten soll die Angeklagte 7000 Euro gefordert haben, doch dies konnte vor Gericht nicht eindeutig bewiesen werden. Was jedoch aus den Kontoauszügen der 94-Jährigen hervorgeht, ist, dass sie an die Angeklagte 20 000 Euro überwiesen hat, mit dem Betreff: „Geschenk“. Ob die betagte Dame mit diesem Betrag das todbringende Pentobarbital bezahlte, ließ sich vor Gericht nicht abschließend klären.

Finanzberater stellte Flüssigkeit sicher

Immer wieder rief Magda W. bei der Seniorin an, besorgte ihr Prospekte einer Sterbehilfe-Organisation und einen Aufnahme-Antrag. Während eines Telefonats mit ihrem langjährigen Finanz-Berater bei ihrer Hausbank verriet die Altenheimbewohnerin, dass ihr jemand ein Mittel zur Sterbehilfe aus der Schweiz mit bringen wollte. Der Bankangestellte schlug daraufhin einen Termin in seiner Filiale vor, um über alles zu reden. Doch dort tauchte Magda W. gemeinsam mit der alten Dame auf und stellte ungewöhnlich viele Fragen zum Vermögensstand der 94-Jährigen. Der 47-jährige Angestellte weigerte sich jedoch, Details preiszugeben.

Während des Gesprächs habe ihm die Seniorin, so der Bankangestellte im Zeugenstand, „vielsagende Blicke zugeworfen“ und habe ihm ins Ohr geflüstert: „Wir können nicht reden.“ Später rief der Bankkaufmann die alte Dame an, die ihm gestand, dass sie das todbringende Mittel bereits habe. Kurzentschlossen fuhr der 47-Jährige ins Altersheim und stellte das Fläschchen mit der Flüssigkeit sicher. Hier erfuhr er auch, dass es ein neues handschriftliches Testament gab, in dem Magda W. als Alleinerbin eingesetzt war.

Entschlossen erstattete er nun Anzeige und veranlasste, initiiert durch die Kriminalpolizei, die eindeutig „Gefahr in Verzug“ sah, dass die alte Frau umgehend ihr letztes Testament widerrief.



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Bildergalerien


Rundschau-Forum


Rundschau-Service


Rundschau auf Facebook

Kölnische Rundschau on Facebook

Rundschau-Service


RHEINLAND WETTER


Aktion


Extra


Extra




Extra


Dienste





441/endFuerArtikel.shtml" -->