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Nichtrauchergesetz

Rauchverbot soll für alle gelten

Von Stefan Volberg, 18.12.08, 20:51h

Das Nichtrauchergesetz legt fest, dass auch für Einkaufszentren das Rauchverbot gilt - „und zwar nicht nur in den Gastronomiebetrieben, sondern für das gesamte Zentrum“, wie Ordnungsamtsleiter Robert Kilp gegenüber der Rundschau erläutert.

Eckkneipe fordert Opfer
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Das Nichtrauchergesetz legt fest, dass auch für Einkaufszentren das Rauchverbot gilt - „und zwar nicht nur in den Gastronomiebetrieben, sondern für das gesamte Zentrum“, wie Ordnungsamtsleiter Robert Kilp gegenüber der Rundschau erläutert. (Bild: dpa)
Eckkneipe fordert Opfer
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Das Nichtrauchergesetz legt fest, dass auch für Einkaufszentren das Rauchverbot gilt - „und zwar nicht nur in den Gastronomiebetrieben, sondern für das gesamte Zentrum“, wie Ordnungsamtsleiter Robert Kilp gegenüber der Rundschau erläutert. (Bild: dpa)
Köln - Die Leitung der Köln Arcaden in Kalk sieht das mit dem Rauchverbot freilich anders und schritt daher nicht gegen das in dem Kalker Center verbreitete Rauchen ein. Den Kollegen im City-Center Chorweiler blieb das natürlich nicht verborgen, und Centermanager Marius Lorbach beschwerte sich bei Kilp. Bei Kontrollen am Mittwoch (wir berichteten) wurden rund 15 Raucher erwischt und mussten Verwarngeld von je 35 Euro zahlen.

Aber auch in Chorweiler wurden etwa zehn Raucher ertappt. „Drei unserer Mietpartner hatten ihren Kunden das Rauchen eigenmächtig gestattet“, sagte Lorbach der Rundschau. Dass in Kalk das Rauchen an der Tagesordnung war, wusste Lorbach aus eigener Anschauung: „Klar, dass wir uns auch in anderen Centern umschauen. Uns geht es nicht darum, andere Standorte runterzumachen. Ob der Gesetzgeber pro oder kontra Rauchen entscheidet, ist mir im Prinzip egal. Mir geht es nur um die gleiche Auslegung des Gesetzes - überall.“

Seitens der Köln Arcaden wollte man zu der Angelegenheit keine Stellung beziehen. „Das ist ein laufendes Verfahren, dazu werden wir uns nicht äußern“, hieß es gestern lapidar. Das Ordnungsamt ist in Gesprächen mit den Kalkern.

„Ich hatte den Ordnungsdienst nach der Intervention aus Chorweiler gebeten, in Kalk zu kontrollieren, aber auch in Chorweiler. Wir wollten, dass das nicht weiter kippt“, sagt Kilp und erklärt seine Auffassung: „Alles, was in umschlossenen Räumen geschieht, ist vom Rauchverbot betroffen, also auch jeder Bereich in den Einkaufszentren, die ja überdacht sind.“ Neben den erwischten Rauchern haben jetzt auch die Betriebe mit Verwarngeldern zu rechnen; nach einem Anhörungsverfahren, das naturgemäß länger dauert, wird über die Höhe der Buße entschieden. „Wir werden vernünftig damit umgehen“, verspricht Kilp, dass das verhängte Verwarngeld auch einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Häufigkeit der Kontrollen werde beibehalten.



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