Erstellt 29.12.08, 14:37h
Allerdings wird sich das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit erneut mit der Neuregelung befassen, die zur Terrorbekämpfung auch die Ausspähung von privaten Computern vorsieht. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und sein Parteifreund Burkhard Hirsch kündigten unmittelbar nach der Unterschrift Köhlers für Januar eine Beschwerde in Karlsruhe an. Trotz der vorgenommenen Korrekturen seien weiter Teile des neuen BKA-Gesetzes verfassungswidrig, sagte Baum zur Begründung. Union und SPD seien in einer Reihe von wesentlichen Punkten den Vorgaben der Verfassungsrichter in ihrem Urteil vom Februar 2008 nicht gefolgt.
Baum und Hirsch gehörten bereits zu den Klägern, die damals in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Online-Durchsuchung zu Fall gebracht hatten.
"Die gravierendsten Verfassungsbedenken richten sich gegen die Verletzung des direkt aus der Menschenwürde abzuleitenden Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gegen die Relativierung des Schutzes von Vertrauenspersonen im Bereich von Ärzten, Anwälten und Trägern der Pressefreiheit", hieß es in einer Erklärung von Baum und Hirsch. Auch der künftig mögliche "nahezu schrankenlose Austausch sensibler Informationen mit in- und ausländischen Behörden, der Lausch- und Spähangriff auf bloße Kontakt- und Begleitpersonen und die mangelhaften Benachrichtigungsvorschriften" begründeten die Verfassungswidrigkeit, betonten die Kritiker.
Die Bundesregierung zeigte sich dagegen überzeugt, dass das Gesetz "verfassungsfest" sei. In einem Rechtsstaat stehe es jedem frei, dies von einem Gericht überprüfen zu lassen, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg.
Das Gesetz war nach jahrelangen Auseinandersetzungen am 19. Dezember vom Bundesrat mit knapper Mehrheit beschlossen worden. Das BKA darf danach künftig bei Terrorverdacht auch vorbeugend tätig werden. Zur Abwehr einer dringenden Gefahr können Verdächtige überwacht, ihre Wohnungen abgehört und Computer heimlich ausgespäht werden. Die Online-Durchsuchung muss in jedem Fall von einem Richter vorher genehmigt werden. (dpa)
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