Erstellt 16.02.09, 13:33h
Leipzig - Damit es hinterher nicht zu einer bösen Überraschung kommt: Einer Patientenquittung lassen sich ärztliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten entnehmen.
Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig ermuntert Patienten, nach einer Behandlung einen solchen Beleg zu verlangen: «Der Patient soll wissen, welche Leistungen erbracht wurden und wie viel sie gekostet haben». Der Begriff sei allerdings etwas irreführend, weil keine Rechnung für eine Zahlung des Patienten ausgestellt werde.
Vielmehr belege die Quittung, welche Kosten der Arzt mit der Krankenkasse abrechnet. Für die Ausstellung einer Patientenquittung müssten ein Euro Aufwandsentschädigung zuzüglich eventueller Versandkosten an den Arzt bezahlt werden.
(dpa/tmn)| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
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